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Teilausfertigung

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OLG-FRANKFURT – Beschluss, 19 U 205/07 vom 14.03.2008

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Notar, Darlehensforderung, Erwerb, Unterwerfungsurkunde, Teilausfertigung, Ausfertigung
Stichwort:Teilausfertigung
Leitsatz:1. Der teilweise Erwerb einer Darlehensforderung nach § 1225 BGB führt nicht zu einem Anspruch nach § 952 BGB auf Erteilung einer vollstreckbaren Teilausfertigung einer dem ursprünglichen Darlehensgläubiger erteilten notariellen Unterwerfungsurkunde.

2. Er führt auch nicht zu einem Anspruch auf vollstreckbare Teilausfertigung nach § 812 Abs. 1 S. 1 BGB, da ein Bereicherungsausgleich wegen des erteilten Schuldanerkenntnisses bzw. der Unterwerfungsurkunde nur im Verhältnis Altgläubiger/Schuldner in Betracht kommt.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 19 U 205/07




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