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Teilaufhebung

Entscheidungen der Gerichte

SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 4 B 141/06 vom 11.12.2008

1. Mit der im Rahmen der Verwaltungsreform vorgenommenen - auch organisatorischen - Neustrukturierung der behördlichen Zuständigkeiten im Freistaat Sachsen sollte ersichtlich ein umfassender Übergang der Sachbefugnis in allen von dem Gesetz zur Neuordnung der Sächsischen Verwaltung vom 29.1.2008 - SächsVwNG - angesprochenen Sachgebieten einher gehen.

2. Eine Gefährdungslage i. S. v. Art. 1 § 4 Abs. 3 URaG liegt schon dann vor, wenn aufgrund tatsächlicher Umstände ein Schadensverdacht begründet ist.

OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ss 220/08 vom 24.06.2008

Nicht jeder vorsätzliche Regelverstoß im Straßenverkehr, der ein Nötigungselement enthält, ist eine Nötigung i.S. des § 240 StGB.

BVERWG – Urteil, BVerwG 4 C 2.07 vom 29.08.2007

Der TA Lärm vom 26. August 1998 kommt, soweit sie für Geräusche den unbestimmten Rechtsbegriff der schädlichen Umwelteinwirkungen (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 BImSchG) konkretisiert, eine im gerichtlichen Verfahren zu beachtende Bindungswirkung zu. Sie unterliegt als normkonkretisierende Verwaltungsvorschrift der revisionsgerichtlichen Überprüfung.

Die Regelung über den Messabschlag nach Nr. 6.9 TA Lärm ist nicht anzuwenden, wenn auf eine Nachbarklage gegen die Baugenehmigung für eine Windenergieanlage die Lärmimmissionen im verwaltungsgerichtlichen Verfahren durch Messung ermittelt werden.

Eine Küche, die nicht lediglich der Zubereitung der Mahlzeiten, sondern auch dem sonstigen Aufenthalt der Bewohner dient, ist als schutzbedürftiger Raum im Sinne von Nr. A.1.3 TA Lärm (in Verbindung mit der DIN 4109, Ausgabe November 1989) anzusehen.

Es ist Aufgabe der Tatsachengerichte, zu überprüfen, ob Windenergieanlagen Geräusche hervorrufen, die im Hinblick auf ihre außergewöhnliche Störwirkung die Vergabe eines Impulszuschlags rechtfertigen.

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG – Urteil, 4 LB 27/03 vom 25.05.2004

Werden selbstständige Vorhaben in einem Planfeststellungsverfahren entschieden, so ist bei Aufgabe eines der Vorhaben ein neues Planfeststellungsverfahren für den (die) verbleibenden Teil(e) erforderlich.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 5 LB 175/06 vom 27.02.2009


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