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Teilabwasserstrom

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BVERWG – Urteil, BVerwG 9 C 1.03 vom 08.09.2003

Rechtsgebiete:AbwAG
Schlagworte:Abwasserabgabe, Teilabwasserstrom, Lenkungswirkung, Schwellenwert, bewerteter Schadstoff, zu behandelnder Abwasserstrom, Verrechnung von Investitionskosten.
Stichwort:Teilabwasserstrom
Leitsatz:1. Die Verrechnungsmöglichkeit nach § 10 Abs. 3 Satz 1 AbwAG setzt voraus, dass die Investitionen zur Minderung zumindest eines der in § 3 Abs. 1 AbwAG genannten Parameter führen, bei dem die in der Anlage zu § 3 AbwAG genannten Schwellenwerte überschritten sind und der deswegen in den maßgeblichen Festsetzungsbescheiden abgaberelevant gewesen und in diesem Sinne "bewertet" ist.

2. Ein "zu behandelnder Abwasserstrom" im Sinne von § 10 Abs. 3 Satz 1 AbwAG setzt keine entsprechenden Regelungen in einem wasserrechtlichen Erlaubnisbescheid voraus. Ausreichend ist, dass die Behandlung des Abwasserstroms nach technischem Standard objektiv sinnvoll ist.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 9 C 1.03




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