JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > T > Technische Stundung
| Rechtsgebiete: | TV-N Berlin, BAT |
| Schlagworte: | Höherwertige Tätigkeit, Anspruch auf Zulage |
| Stichwort: | Technische Stundung |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: BAG - Urteil, 10 AZR 389/08 | |
| Rechtsgebiete: | KSchG, BGB, ZPO, GG |
| Schlagworte: | Wartezeitkündigung, Beweisverwertungsverbot |
| Stichwort: | Technische Stundung |
| Leitsatz: | 1. Das zivilrechtliche allgemeine Persönlichkeitsrecht des Gesprächspartners eines Telefongesprächs ist verletzt, wenn der andere einen Dritten durch aktives Handeln zielgerichtet veranlasst, das Telefongespräch heimlich mitzuhören. Aus der rechtswidrigen Erlangung des Beweismittels folgt ein Beweisverwertungsverbot: Der Dritte darf nicht als Zeuge zum Inhalt der Äußerungen des Gespächspartners vernommen werden, der von dem Mithören keine Kenntnis hat. 2. Konnte ein Dritter zufällig, ohne dass der Beweispflichtige etwas dazu beigetragen hat, den Inhalt des Telefongesprächs mithören, liegt keine rechtswidrige Verletzung des zivilrechtlichen allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Gesprächspartners vor. In diesem Fall besteht deshalb auch kein Beweisverwertungsverbot. |
| Volltext: BAG - Urteil, 6 AZR 189/08 | |
| Rechtsgebiete: | BAT, Anlage 1a zum BAT |
| Schlagworte: | Fallübergreifender Bewährungsaufstieg |
| Stichwort: | Technische Stundung |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: BAG - Urteil, 4 AZR 163/08 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Weiterbeschäftigungspflicht, Zwangsvollstreckung |
| Stichwort: | Technische Stundung |
| Leitsatz: | 1. Ein in einem Kündigungsschutzverfahren ausgeurteilter Weiterbeschäftigungsanspruch ist hinreichend bestimmt, wenn die Art der ausgeurteilten Beschäftigung des Arbeitnehmers aus dem Titel ersichtlich ist. 2. Im Zwangsvollstreckungsverfahren können gegen die Zwangsvollstreckung Gründe, aus denen die Beschäftigung des Vollstreckungsgläubigers unmöglich sein soll, nicht angeführt werden, soweit sie bereits Gegenstand des Erkenntnisverfahrens bis zum Erlass des Titels waren. |
| Volltext: BAG - Beschluss, 3 AZB 93/08 | |
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