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Tauglichkeit

Entscheidungen der Gerichte




BGH – Beschluss, EnVR 76/07 vom 23.06.2009

Rechtsgebiete:GasNEV, EnWG
Stichwort:Tauglichkeit
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: BGH - Beschluss, EnVR 76/07



BVERFG – Beschluss, 1 BvL 8/05 vom 04.02.2009

Rechtsgebiete:GG, SpStG
Stichwort:Tauglichkeit
Leitsatz:1. Will der Landesgesetzgeber eine Steuer als örtliche Aufwandsteuer nach Art. 105 Abs. 2a Satz 1 GG (hier Spielgerätesteuer) ausgestalten, die ihren Merkmalen nach dem Typus einer Aufwandsteuer entsprechen kann, bleibt seine Gesetzgebungskompetenz grundsätzlich von dem verwendeten Besteuerungsmaßstab und der Abwälzbarkeit der indirekt erhobenen Steuer unberührt.

2. Die Verwendung des Stückzahlmaßstabs für die Besteuerung von Gewinnspielautomaten verletzt unter den heutigen Gegebenheiten den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG).
Volltext: BVERFG - Beschluss, 1 BvL 8/05

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 8 B 10952/08.OVG vom 26.09.2008

Rechtsgebiete:VwGO, RheinSchUO, RheinSchPV
Schlagworte:Anforderungen, schifffahrtspolizeiliche, Binnenschiffahrt, Bundeswasserstraße, Einschraubenantrieb, Gütermotorschiff, Mannheimer Akte, Mehrschraubenantrieb, Oberrhein, Revidierte Rheinschifffahrtsakte, Rheinschifffahrt, Rheinschifffahrtsuntersuchungsordnung, Rheinschifffahrtspolizeiverordnung, Schleuse Iffezheim, Schiffsattest, Schifffahrtspolizei, Tauglichkeit, technische, Zentrale Kommission für die Rheinschifffahrt
Stichwort:Tauglichkeit
Leitsatz:1. Die Eintragung im Schiffsattest über die grundsätzliche Tauglichkeit des Schiffs zum Befahren der gesamten Rheinstrecke dispensiert das Schiff nicht von der Einhaltung zusätzlicher schiffahrtspolizeilicher Anforderungen für das Befahren bestimmter Rheinstreckenabschnitte.

2. Die kraft der Übergangsregelungen der Rheinschifffahrtsuntersuchungsordnung - RheinSchUO - fortgeltenden Sondererlaubnisse gelten nur für den Stromabschnitt fort, für den sie erteilt wurden.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 8 B 10952/08.OVG

BSG – Urteil, B 12 R 10/07 R vom 24.09.2008

Rechtsgebiete:SGB VI, SGB V, SGB III, RVO, AVG, RKG, AFG, GG
Schlagworte:Rentenversicherungspflicht - Bezug von Vorruhestandsgeld - Notwendigkeit einer Vereinbarung des Arbeitnehmers über das endgültige Ausscheiden aus dem Erwerbsleben mit dem Arbeitgeber -Verfassungsmäßigkeit
Stichwort:Tauglichkeit
Leitsatz:Die Zuordnung einer Leistung als ein die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung begründendes Vorruhestandsgeld setzt voraus, dass als Grundlage für seine Zahlung das endgültige Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Erwerbsleben vereinbart wurde.
Volltext: BSG - Urteil, B 12 R 10/07 R


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