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Taube des Beklagten gerät in den Lufteinlaß der Turbine des Flugzeugs der Klägerin

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Urteil, 13 U 194/03 vom 11.02.2004

Rechtsgebiete:BGB, LuftVG, StVG
Schlagworte:Flugunfall, Taube des Beklagten gerät in den Lufteinlaß der Turbine des Flugzeugs der Klägerin
Stichwort:Taube des Beklagten gerät in den Lufteinlaß der Turbine des Flugzeugs der Klägerin
Leitsatz:Abgrenzung Tiergefahr zur Betriebsgefahr, wenn eine Taube in die Turbine eines Flugzeugs gerät und diese dadurch beschädigt wird (sog. Taubenschlag)
Volltext: OLG-HAMM - Urteil, 13 U 194/03




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