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Tattagsprinzip

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BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 11 CS 05.1677 vom 14.12.2005

Rechtsgebiete:VwGO, StVG
Schlagworte:Entziehung der Fahrerlaubnis, Punktesystem, Tattagsprinzip, Nichtteilnahme an Aufbauseminar Überschreiten der 18-Punkte Grenze ohne Maßnahme nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 StVG, Punktereduzierung, Löschung der Punkte nach Entziehung
Stichwort:Tattagsprinzip
Leitsatz:1. Für die Rechtsfolgen, die § 4 Abs. 3 und 5 StVG an das Erreichen oder Überschreiten bestimmter Punktestände knüpfen, kommt es auf den Tag der Begehung der zugrunde liegenden verkehrsrechtlichen Verstöße an (sog. Tattagsprinzip).

2. Eine Reduzierung des Punktestandes im Verkehrszentralregister gemäß § 4 Abs. 5 Satz 2 StVG auf 17 Punkte kann auch mehrmals erfolgen, wenn der Betroffene die 18-Punkte-Grenze mehrmals überschreitet, ohne dass die Behörde eine Maßnahme nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 StVG ergriffen hat.

3. Ob eine Fahrerlaubnisentziehung gemäß § 4 Abs. 2 Satz 4 StVG auf der Nichtteilnahme an einem gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 StVG angeordneten Aufbauseminar beruht, beurteilt sich nach objektiven Kriterien.
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 11 CS 05.1677




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