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OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 M 256/03 vom 09.08.2004

Rechtsgebiete:LSA-KAG, LSA-GO
Schlagworte:Vorteil, Anlage, Verkehrsanlage, Notwegerecht, Betrachtungsweise, natürliche, Erscheinungsbild, Straßenbezeichnung, Beschilderung, Zweit-Erschließung, Hindernis, tatsächliches, Hindernis, rechtliches, Satzung, Bekanntmachung, Aushangdauer, Teil-Nichtigkeit, Nichtigkeit, Ortsüblichkeit, Bekanntmachungskasten, Aushangkasten, Presseorgan, Flugblatt, Verjährung
Stichwort:tatsächliches
Leitsatz:1. Für die Frage, wie weit eine Verkehrsanlage reicht, kommt es auf die natürliche Betrachtungsweise, auf das tatsächliche Erscheinungsbild (Straßenführung, -länge, -breite, -ausstattung) an; die Straßenbezeichnung ist unerheblich.

2. Ein Grundstück hat von einer weiteren Verkehrsanlage keinen Vorteil (Frage der Zweit-Erschließung), wenn ein rechtliches Hindernis besteht, die weitere Anlage in Anspruch zu nehmen.

3. Ist das Bekanntmachungsrecht nichtig, so kann ausnahmsweise genügen, dass die Satzung orts-üblich bekannt gemacht worden ist. Die Ortsüblichkeit setzt eine gewisse Dauer der Handhabung voraus; sie ist noch nicht für einen Zeitraum eines halben Jahres anzunehmen.

4. Sieht das Bekanntmachungsrecht die Veröffentlichung durch Aushang vor, so muss die Min-destdauer des Aushangs bestimmt sein.

5. Sieht das Bekanntmachungsrecht mehrere notwendige Veröffentlichungsformen vor und ist eine davon nichtig, so ist das Bekanntmachungsrecht insgesamt nichtig.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 M 256/03



OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 L 505/02 vom 16.12.2003

Rechtsgebiete:BGB, LSA-KAT
Schlagworte:Notwegerecht, Graben, In-Anspruch-Nahme-Möglichkeit, Vorteil, Zugang, Hindernis, tatsächliches, Hindernis, unüberwindliches, Überwindbarkeit
Stichwort:tatsächliches
Leitsatz:1. "Vorteil" i. S. des § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA ist bereits jede abstrakte Besserstellung durch die dem Grundstück vermittelte Möglichkeit, einen - erstmaligen oder zusätzlichen - Zugang zu der Straße zu nehmen. Rein tatsächliche Hindernisse, die beseitigt werden können, schließen den Vorteil nicht aus.

2. Ein dem Grundstück vorgelagerter Graben hindert den einen Vorteil begründenden Zugang zu dem Grundstück nur dann, wenn er objektiv unüberwindbar ist.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 L 505/02

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 2 S 2239/00 vom 11.04.2002

Rechtsgebiete:BauGB
Schlagworte:Erschlossensein Hindernis, Hindernis Ausräumbarkeit, Hindernis rechtliches, tatsächliches, Baulast, Festsetzung Verkehrsgrün
Stichwort:tatsächliches
Leitsatz:Die vom Straßeneigentümer eingeräumte Baulast zugunsten eines Anliegergrundstücks ist regelmäßig nicht geeignet, das durch die Festsetzung "Verkehrsgrün" eines Bebauungsplans vorhandene rechtliche Hindernis zu beseitigen (Abgrenzung zum Urteil des Senats vom 1.9.1997 - 2 S 661/96 -).

Gleiches hat zu gelten, wenn der Bebauungsplan Zu- und Abfahrten nur bei ausdrücklicher Festsetzung zulässt.

Steht die tatsächliche Ausräumbarkeit eines tatsächlichen Hindernisses in Rede, ist eine vorhandene Bebauung - anders als bei der Frage der "Zumutbarkeit" des für das Beseitigen des Hindernisses erforderlichen Aufwands - nicht "wegzudenken".
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 2 S 2239/00


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