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tatsächlicher Bezug einer Zulage

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BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 6.00 vom 27.02.2001

Rechtsgebiete:BBesG, SVG, VwVfG
Schlagworte:Außendienstzulage, Bundesbesoldungsordnung, Dienstbezüge, Festsetzung, Lebensstandard, Rücknahme eines Verwaltungsaktes, Ruhegehalt, Ruhegehaltfähigkeit, Soldat, Stellenzulage, tatsächlicher Bezug einer Zulage, Versorgungsbescheid, Zulage, zulageberechtigende Verwendung.
Stichwort:tatsächlicher Bezug einer Zulage
Leitsatz:Leitsatz:

Die Stellenzulage für Soldaten als Führer oder Ausbilder im Außen- und Geländedienst nach Nr. 4 der Vorbemerkungen zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B, Anlage I des Bundesbesoldungsgesetzes, gehörte nach Vorbemerkung Nr. 3 a Abs. 1 Satz 1 Buchst. a in der Fassung vom 6. Februar 1991 (BGBl I S. 293) zu den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen, wenn der Soldat mindestens zehn Jahre zulageberechtigend verwendet worden war. Das gilt auch dann, wenn diese Verwendung bereits vor dem Eintritt in den Ruhestand beendet war und wenn der Soldat die Stellenzulage nicht erhalten hat.

Urteil des 2. Senats vom 27. Februar 2001 - BVerwG 2 C 6.00 -

I. VG Düsseldorf vom 21.04.1997 - Az.: VG 10 K 14263/94 -
II. OVG Münster vom 20.01.2000 - Az.: OVG 12 A 2867/97 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 6.00




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