JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > T > tatsächlicher
| Rechtsgebiete: | BGB, GBBerG, GrBBerG, SachenR-DV, KAG |
| Schlagworte: | Anschluss, Anschluss, tatsächlicher, Beitragsentstehung, Dienstbarkeit, Dienstbarkeit, persönliche beschränkte, Entstehen des Beitragsanspruches |
| Stichwort: | tatsächlicher |
| Leitsatz: | 1. Offen bleibt, ob nicht durch § 4 Abs. 1 Satz 3 SachenR-DV lediglich bestimmt werden sollte, dass sich der Inhalt der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit, die gem. § 1 SachenR-DV i.V.m. § 9 GrBBerG mit Wirkung vom 11. Januar 1995 begründet worden ist (vgl. BGH, Urt. v. 2. April 1998 - III ZR 251/96 -, zit. nach JURIS), nicht nach den Verhältnissen zu diesem Entstehenszeitpunkt richtete, sondern nach den Verhältnissen zum 3. Oktober 1990. 2. Soweit in einem Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 17. Januar 2007 (9 A 282/05 -), in dem die zugelassene Berufung eingelegt worden ist (- 4 L 90/07 -), ausgeführt wird, das Vorhandensein eines tatsächlichen Anschlusses reiche bei einer fehlenden rechtlichen Sicherung auf Dauer für das Entstehen des Beitragsanspruches nach § 6 Abs. 6 Satz 2 KAG LSA nicht aus und eine Entscheidung des erkennenden Senats als Beleg für die Gegenmeinung zitiert wird, wird klargestellt, dass diese Frage in der Rechtsprechung des Senats bislang nicht entschieden worden ist. In den zugrunde liegenden Fällen, in denen nach dem Satzungsrecht das Bestehen eines (genehmigten) tatsächlichen Anschlusses für die Entstehung des Beitrages ausreichte, war teilweise die faktische Dauerhaftigkeit des jeweiligen hergestellten Anschlusses fraglich, nicht aber dessen rechtliche Sicherung auf Dauer. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 4 M 54/07 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, BImSchG |
| Schlagworte: | Sofort-Vollzug, Anordnung, Begründung, Befolgung, Rechtsschutzinteresse, Erdsubstrat, Klärschlamm, Mischvorgang, Herstellung, Genehmigung, Änderung, wesentliche, Betriebsablauf, tatsächlicher, Nachbarschaft, Geruchsbelästigung, Zurechnung, Illegalität, formelle, Fall, atypischer, Probebetrieb, Stilllegung, Verhältnismäßigkeit, Abwägung |
| Stichwort: | tatsächlicher |
| Leitsatz: | 1. Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO wird - wie sich aus § 80 Abs. 5 Satz 3 VwGO ergibt - nicht deshalb unzulässig, weil die Verfügung befolgt wird. 2. Der Sofort-Vollzug einer Stilllegungsverfügung ist am Maßstab des § 80 Abs. 3 VwGO ausreichend begründet, wenn er mit Nachbarbeschwerden und mutmaßlichen Belästigungen gerechtfertigt wird. 3. Die Stilllegungsverfügung des § 20 Abs. 2 BImSchG ist in der Regel gerechtfertigt, wenn das nach Immissionsschutzrecht genehmigungspflichtige Vorhaben nicht genehmigt worden ist. Ausnahmen gelten nur für den "atypischen Fall". 4. Ist für die Erzeugung von "Erdsubstraten", bei der auch kommunaler Klärschlamm verwertet wird, die Mischung innerhalb eines Hallenbaus genehmigt, so handelt es sich bei einem tatsächlich im Freien durchgeführten Mischvorgang um eine "wesentliche" Änderung i. S. des § 16 Abs. 1 BImSchG. Maßgeblich ist dabei nicht, ob die Änderung im Betriebsablauf tatsächlich schädliche Umwelteinwirkungen hervorruft - das ist Gegenstand der Genehmigung -, sondern allein, ob sie geeignet ist, solche Wirkungen hervorzurufen. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 M 220/03 | |
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