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tatsächliche Unmöglichkeit der Rechtsnormbefolgung

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BVERWG – Urteil, BVerwG 10 CN 2.05 vom 11.10.2006

Rechtsgebiete:GG, ThürKGG, ThürBekVO
Schlagworte:Zweckverband, Gründung, Verkündung, Bekanntmachung, kumulative Bekanntmachung, Ersatzbekanntmachung, rechtsstaatliche Bekanntmachungsanforderungen, rechtsstaatliches Publizitätsgebot, Wegfall eines Bekanntmachungsorgans, tatsächliche Unmöglichkeit der Rechtsnormbefolgung, Außerkrafttreten von Rechtsnormen, Kontrollpflicht des Satzungsgebers, Anpassungspflicht des Satzungsgebers
Stichwort:tatsächliche Unmöglichkeit der Rechtsnormbefolgung
Leitsatz:Schreibt eine Bekanntmachungsregelung die kumulative öffentliche Bekanntmachung kommunaler Satzungen in zwei Tageszeitungen vor und stellt eine dieser Zeitungen ihr Erscheinen ein, so reicht es nach dem rechtsstaatlichen Publizitätsgebot zumindest vorübergehend aus, die Bekanntmachung weiteren Satzungsrechts in der verbliebenen Zeitung vorzunehmen.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 10 CN 2.05




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