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Tatsächliche und rechtliche Vorbelastung eines festgesetzten "reinen Wohngebiets"

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BAYERISCHER-VGH – Urteil, 22 B 02.1653 vom 11.03.2004

Rechtsgebiete:BImSchG, TA Lärm
Schlagworte:Immissionsschutzrechtliche Genehmigung eines Steinbruchs und eines Schotterwerks, Lärmschutz, Tagebau im Sinne der TA Lärm, Tatsächliche und rechtliche Vorbelastung eines festgesetzten "reinen Wohngebiets", Berücksichtigung von Verkehrsgeräuschen nach der TA Lärm, Summation von Verkehrs- und Anlagengeräuschen, Sonderfallprüfung, Allgemeine Verkehrsgefahren durch erhöhten Lkw-Verkehr
Stichwort:Tatsächliche und rechtliche Vorbelastung eines festgesetzten "reinen Wohngebiets"
Leitsatz:Bei der Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Anlagengenehmigung ist die Lärmbelastung aufgrund bestehender Verkehrswege nur dahingehend zu berücksichtigen, dass die zu erwartende Gesamtbelastung die betroffenen Nachbarn nicht in ihren Grundrechten aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 und Art. 14 Abs. 1 GG verletzen darf.
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 22 B 02.1653




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