JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > T > tatsächliche und natürliche Unmöglichkeit
| Rechtsgebiete: | VermG, BGB, InVorG |
| Schlagworte: | Investiver Verkauf, Erlösauskehr, Rückgabeausschlußgrund, grundstücksübergreifende Bebauung, Nutzungsänderung, öffentliches Interesse i.S.d. § 5 Abs. 1 Buchst. a VermG, Einbeziehung in eine Unternehmenseinheit, erhebliche Beeinträchtigung des Unternehmens, Unmöglichkeit der Rückgabe "von der Natur der Sache her", zivilrechtliche objektive Unmöglichkeit, tatsächliche und natürliche Unmöglichkeit, Gemeinsame Erklärung zur Regelung offener Vermögensfragen, Unmöglichkeit der Rückgabe wegen dadurch drohender Nutzungskonflikte, sozialverträglicher Ausgleich, Bauordnungswidrigkeit, Überbau, Stammgrundstück, Wahrung baulicher Funktionseinheiten. |
| Stichwort: | tatsächliche und natürliche Unmöglichkeit |
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. Die Rückgabe des Eigentums an Grundstücken ist auch dann im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 1 VermG von der Natur der Sache her nicht mehr möglich, wenn sie schwerwiegende nachbarrechtliche Nutzungskonflikte verursachen würde. 2. Eine grundstücksübergreifende Bebauung führt regelmäßig nicht zum Restitutionsausschluß nach § 4 Abs. 1 Satz 1 VermG, wenn ein Stammgrundstück feststellbar ist und eine Rückgabe daher nicht zur eigentumsrechtlichen Zerschneidung baulicher Funktionseinheiten führt. Urteil des 7. Senats vom 29. Juli 1999 - BVerwG 7 C 31.98 - I. VG Meiningen vom 26.01.1998 - Az.: VG 5 K 687/95.Me - |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 31.98 | |
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