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tatsächliche geleistete Unterhaltszahlungen sind als Einkommen des Grundsicherungsberechtigten zu berücksichtigen

Entscheidungen der Gerichte




BAYERISCHER-VGH – Urteil, 12 BV 03.3282 vom 05.02.2004

Rechtsgebiete:GSiG, BSHG
Schlagworte:Vollzug des Grundsicherungsgesetzes - Kindergeld ist bei fehlendem weiteren Zuwendungsakt grundsätzlich Einkommen des Kindergeldbeziehers - tatsächliche Aufwendungen für Unterkunft eines Grundsicherungsberechtigten, der mit seiner Mutter in Haushaltsgemeinschaft lebt, wenn "aus einem Topf" gewirtschaftet wird - tatsächliche geleistete Unterhaltszahlungen sind als Einkommen des Grundsicherungsberechtigten zu berücksichtigen - Zeitraum der gerichtlichen Überprüfung
Stichwort:tatsächliche geleistete Unterhaltszahlungen sind als Einkommen des Grundsicherungsberechtigten zu berücksichtigen
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 12 BV 03.3282




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