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JuraForum.deUrteileSchlagwörterTtatsächliche Benutzung einer Wohnung 

tatsächliche Benutzung einer Wohnung

Entscheidungen der Gerichte

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss OWi 219/03 vom 14.10.2003

1. Die tatsächliche Benutzung einer Wohnung ist dann nicht Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Ersatzzustellung gem. § 181 ZPO, wenn sich der Adressat nicht nur für diese Wohnung angemeldet hat, sondern sich als dort wohnend geriert, seinen Schriftwechsel unter dieser Anschrift führt und er seine Post dort abholt

2. Ein erheblicher Zeitablauf seit der Tat kann dazu führen, dass es ausnahmsweise der Warn- und Denkzettelfunktion eines (Regel-)Fahrverbotes nicht mehr bedarf; dies gilt aber nur dann, wenn die zeitliche Verzögerung nicht dem Betroffenen anzulasten ist.

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Gesetze

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