( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileSchlagwörterTtatsächliche Benutzung einer Wohnung 

tatsächliche Benutzung einer Wohnung

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss OWi 219/03 vom 14.10.2003

Rechtsgebiete:ZPO, StVG, BKatV, OWiG
Schlagworte:Verfolgungsverjährung, Bußgeldbescheid, Zustellung, Ersatzzustellung, tatsächliche Benutzung einer Wohnung, langer Zeitraum zwischen Tat und Urteil, Absehen vom Fahrverbot
Stichwort:tatsächliche Benutzung einer Wohnung
Leitsatz:1. Die tatsächliche Benutzung einer Wohnung ist dann nicht Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Ersatzzustellung gem. § 181 ZPO, wenn sich der Adressat nicht nur für diese Wohnung angemeldet hat, sondern sich als dort wohnend geriert, seinen Schriftwechsel unter dieser Anschrift führt und er seine Post dort abholt

2. Ein erheblicher Zeitablauf seit der Tat kann dazu führen, dass es ausnahmsweise der Warn- und Denkzettelfunktion eines (Regel-)Fahrverbotes nicht mehr bedarf; dies gilt aber nur dann, wenn die zeitliche Verzögerung nicht dem Betroffenen anzulasten ist.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ss OWi 219/03




Weitere Begriffe




Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/tatsaechliche-benutzung-einer-wohnung

"tatsächliche Benutzung einer Wohnung - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN