JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > T > tatsächliche Aufwendungen
| Rechtsgebiete: | SGB II, SGB X, SGG, BGB |
| Schlagworte: | Arbeitslosengeld II, Unterkunftskosten, selbst genutztes Wohneigentum, tatsächliche Aufwendungen, Nichtberücksichtigung von Tilgungszahlungen bzw von gestundeten Schuldzinsen, Vertretung der Bedarfsgemeinschaft, Individualansprüche der Mitglieder, sozialgerichtliches Verfahren, verfassungskonforme Auslegung |
| Stichwort: | tatsächliche Aufwendungen |
| Leitsatz: | 1. Tilgungszahlungen zur Finanzierung eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung können als Unterkunftskosten bei der Gewährung von Arbeitslosengeld II nicht in Form von Zuschüssen übernommen werden. 2. Aufwendungen, die bereits vor dem Leistungszeitraum erbracht wurden, sind keine aktuellen tatsächlichen Aufwendungen. 3. Für eine Übergangszeit bis 30.6.2007 sind Anträge im Verwaltungs- und Gerichtsverfahren sowie Urteile, die eine Bedarfsgemeinschaft betreffen, großzügig auszulegen; im Zweifel ist von Anträgen aller Bedarfsgemeinschaftsmitglieder, vertreten durch eines der Mitglieder, und von Entscheidungen über die Ansprüche aller Mitglieder auszugehen. 4. Zu verfahrensrechtlichen Problemen bei der Durchsetzung von Ansprüchen im Rahmen einer Bedarfsgemeinschaft. |
| Volltext: BSG - Urteil, B 7b AS 8/06 R | |
| Rechtsgebiete: | KAG |
| Schlagworte: | Anschlussbeitrag, Abwasseranschlussbeitrag, Beitragssatzung, Maßstabsregelung, Vorteil, Art der baulichen Nutzung, Gewerbe, Artzuschlag, Typengerechtigkeit, Vernachlässigungsfähigkeit, örtliche Verhältnisse, Dorfgebiet, dörflicher Charakter, Globalkalkulation, tatsächliche Aufwendungen, Prognose, Gewerbeentwicklung, Kalkulation, Bindung an Erläuterungen der Kalkulation |
| Stichwort: | tatsächliche Aufwendungen |
| Leitsatz: | Zur Frage, unter welchen Umständen nach der bis zum 1. Februar 2004 geltenden Rechtslage bei der Fassung der Maßstabsregelung einer Anschlussbeitragsatzung zugelassene gewerbliche Nutzungen nach den örtlichen Verhältnissen vernachlässigt werden dürfen. |
| Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 9 B 24.05 | |
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