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Entscheidungen der Gerichte

BVERWG – Urteil, BVerwG 11 A 2.98 vom 01.09.1999

Leitsatz:

Schutzvorkehrungen nach § 74 Abs. 2 Satz 2 VwVfG dürfen dem Träger eines planfeststellungsbedürftigen Vorhabens grundsätzlich nicht auferlegt werden, wenn von dem Vorhaben keine die tatsächliche Vorbelastung der Umgebung übersteigenden nachteiligen Wirkungen (hier: elektromagnetische Störung von Computermonitoren) ausgehen.

Urteil des 11. Senats vom 1. September 1999 - BVerwG 11 A 2.98 -

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