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Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss 115/08 vom 20.03.2008

Rechtsgebiete:StGB, StPO
Schlagworte:Räuberischer Diebstahl, auf frischer Tat betroffen, Feststellungen, tatsächliche, Anforderungen
Stichwort:tatsächliche
Leitsatz:Zum erforderlichen Umfang der tatsächlichen Feststellungen hinsichtlich des Tatbestandsmerkmal des § 252 StGB "auf frischer Tat betroffen".
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 Ss 115/08



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 1 ME 4/08 vom 26.02.2008

Rechtsgebiete:NBauO
Schlagworte:Adressat, Denkmalschutz, Rechtsnachfolge, Sachherrschaft, tatsächliche, Zweckveranlasser
Stichwort:tatsächliche
Leitsatz:1. Anforderungen an die Bestimmtheit einer Verfügung, mit der Arbeiten im Gebäudeinneren angeordnet werden.

2. Zur Adressateneigenschaft einer Person, welche die Sachherrschaft über ein Gebäude hatte, ohne schon Eigentümer zu sein, dieses dann aber vor Erlass der Bauverfügung verkauft und die Schlüssel an den Käufer übergibt.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 1 ME 4/08

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 M 44/07 vom 13.04.2007

Rechtsgebiete:VwGO, AufenthG
Schlagworte:Aussetzung der Abschiebung, Duldung, Unmöglichkeit, tatsächliche, Zeitraum, Anordnungsgrund, Strafverfolgung, Grenzübertrittsbescheinigung
Stichwort:tatsächliche
Leitsatz:1. Tatsächliche Unmöglichkeit der Abschiebung im Sinne von § 60a Abs. 2 AufenthG bedeutet, dass für einen vorausschaubaren Zeitraum die Abschiebung ausgeschlossen ist. Ist der Zeitraum ungewiss ist, ist die Abschiebung auszusetzen.

2. Bei tatsächlicher Unmöglichkeit der Abschiebung ist der für den Erlass einer einstweiligen Anordnung erforderliche Anordnungsgrund gegeben, wenn der Ausländer ohne die begehrte Aussetzung der Abschiebung der Gefahr ausgesetzt ist, strafrechtlich verfolgt zu werden. In diesem Fall und bei hoher Wahrscheinlichkeit des Obsiegens in der Hauptsache ist eine Vorwegnahme der Hauptsache zulässig.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 M 44/07

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 4 L 470/06 vom 20.03.2007

Rechtsgebiete:LSA-VwVfG, VwVfG, AO
Schlagworte:Vergleich, Vergleichsvertrag, Verständigung, tatsächliche
Stichwort:tatsächliche
Leitsatz:Vertragliche Vereinbarungen über Kommunalabgaben sind grundsätzlich unwirksam. Eine Ausnahme vom Verbot der vertraglichen Vereinbarung über Kommunalabgaben gilt einzig für den Fall, dass das Gesetz die Regelung durch Vertrag, wie in dem § 6 Abs. 7 Satz 5 KAG LSA, ausdrücklich zulässt.

Als vertragliche Vereinbarungen in diesem Sinne sind jedoch Vergleichsverträge nach § 55 VwVfG LSA a.F. (§ 55 VwVfG) zumindest im kommunalen Gebühren- und Beitragsrecht nicht anzusehen. Es kann offen bleiben, ob dies - über den Fall der sog. "tatsächlichen Verständigung" (vgl. dazu Tipke/Kruse, FGO/AO, Vor §§ 118 AO Rdnr. 10 ff. m.w.N) hinaus - auch für das kommunale Steuerrecht gilt.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 4 L 470/06


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