( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileSchlagwörterTtatsächlich entstandene Kosten 

tatsächlich entstandene Kosten

Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 7 A 11671/05.OVG vom 27.07.2006

Rechtsgebiete:AuslG, AufenthG, LAufnG, StVollzG, VwKostG
Schlagworte:Abschiebung, Abschiebungshaft, Abschiebungshaftkosten, Ausländer, Ausländerrecht, Beitrag, Dauer, Ermessen, Erstattung, Gewahrsamseinrichtung, Haft, Haftdauer, Haftkosten, Haftkostenbeitrag, Höhe, Justizvollzugsanstalt, Kosten, Kostenerstattung, Kostenhaftung, Kostentragung, Kostenumfang, Nutzung, Tagessatz, tatsächlich entstandene Kosten, Verhältnismäßigkeit, Vorbereitung, Vollzug, Umfang
Stichwort:tatsächlich entstandene Kosten
Leitsatz:1. Die Pflicht, die Kosten der Abschiebung zu tragen, besteht auch dann, wenn die Abschiebung des Ausländers tatsächlich nicht vollzogen wurde.

2. Kosten der Abschiebungshaft können nur erhoben werden, wenn die Anordnung und Dauer der Abschiebungshaft rechtmäßig waren.

3. § 83 AuslG (jetzt: § 67 AufenthG) stellt eine spezialgesetzliche Regelung des Umfangs der Kostenhaftung auch im Verhältnis zu § 5 Satz 2 LAufnG i.V.m. § 50 StVollzG dar.

4. Der Umfang der Kostenhaftung ist durch § 83 AuslG (jetzt: § 67 AufenthG) auf solche tatsächlich entstandene Kosten begrenzt, die mit der Abschiebung in einem direkten inneren sachlichen Zusammenhang stehen (hier: zu den Kosten bei der Abschiebungshaft in der Gewahrsamseinrichtung Ingelheim).
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 7 A 11671/05.OVG



BVERWG – Urteil, BVerwG 1 C 15.04 vom 14.06.2005

Rechtsgebiete:AufenthG, AuslG, FreiheitsEntzG, KostO, StVollzG, VwKostG
Schlagworte:Abschiebung, Abschiebungshaft, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Eltern, Kinder, Kosten, tatsächlich entstandene Kosten, Haftkostenbeitrag, spezifische Kosten der Abschiebungshaft, Kostenhaftung der Eltern, Minderjährige, Veranlasser, Regelvermutung, Sicherungshaft, Abschiebungshaft bei Minderjährigen, Erforderlichkeit, Verhältnismäßigkeit
Stichwort:tatsächlich entstandene Kosten
Leitsatz:1. Für die Kosten der Abschiebung eines minderjährigen Kindes haften neben den Kostenschuldnern des § 82 AuslG (jetzt § 66 AufenthG) auch die Eltern, wenn sie die Einleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen gegen ihr minderjähriges Kind nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 VwKostG mitveranlasst haben.

2. Die Erstattungspflicht für Kosten einer in Justizvollzugsanstalten vollzogenen Abschiebungshaft erstreckt sich auf alle erforderlichen, tatsächlich entstandenen Kosten der Abschiebungshaft (§ 83 Abs. 4 Satz 1 AuslG, jetzt: § 67 Abs. 3 Satz 1 AufenthG).
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 1 C 15.04


Weitere Begriffe




Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/tatsaechlich-entstandene-kosten

"tatsächlich entstandene Kosten - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN