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Tatsachenirrtum

Entscheidungen der Gerichte




OLG-DUESSELDORF – Urteil, I-15 U 100/08 vom 20.08.2009

Rechtsgebiete:BGB, StGB, HGB, GmbHG, UStG
Stichwort:Tatsachenirrtum
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: OLG-DUESSELDORF - Urteil, I-15 U 100/08



VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 10 S 1578/08 vom 19.03.2009

Rechtsgebiete:LVwVfG, EWGVO 3887/92, EGVO 1678/98, EGVO 2419/01, EGVO 796/04, EGVO 817/04
Schlagworte:Ausgleichsleistung, Zuwendung, Subvention, Gemeinschaftsbeihilfe, Zinsen, Zinszahlungspflicht, MEKA II, Marktentlastungs- und Kulturlandschaftsausgleich, Rücknahme, Vertrauensschutz, Gemeinschaftsrecht, Sorgfaltspflicht, Irrtum, Rückforderung, Rückzahlungspflicht, Verwaltungsvorschrift, Subventionsrichtlinie
Stichwort:Tatsachenirrtum
Leitsatz:1. Eine veröffentlichte Verwaltungsvorschrift antizipiert die Verwaltungspraxis insoweit, als sie eine generalisierende Willensäußerung der die Richtlinie erlassenden Behörde enthält, eine unbestimmte Vielzahl künftiger Fälle in einer bestimmten Weise zu behandeln. Auch wenn untere Verwaltungsbehörden in mehreren Fällen irrtümlich von einer Vergaberichtlinie abweichen, kann eine stillschweigende Aufgabe oder Änderung der durch die Richtlinie vorweggenommenen Verwaltungspraxis nur angenommen werden, wenn dies von der für die Richtlinie verantwortlichen übergeordneten Behörde in ihren Willen aufgenommen oder bewusst geduldet wird.

2. Die Aufhebung von Bewilligungsbescheiden für Beihilfen, die im Gemeinschaftsrecht ihre Grundlage haben, richtet sich nach nationalem Recht unter Berücksichtigung der Vorgaben des Gemeinschaftsrechts. Der dem Begünstigten gegenüber der Rücknahme des Bewilligungsbescheids zustehende Vertrauensschutz und die Rückerstattungs- und Zinszahlungspflicht mit Ausnahme des Zinssatzes sind im Gemeinschaftsrecht abschließend geregelt (hier: Art. 71 Nr. 2 EGVO Nr. 817/2004 i.V.m. Art. 49 Abs. 1 VO (EG) Nr. 2419/2001, Art. 73 Abs. 1 VO (EG) Nr. 796/2004).

3. Auch wenn die Behörde den Begünstigten bei der Antragstellung beraten hat, steht ihm kein Vertrauensschutz zu, wenn er den Irrtum der Behörde, der zu der zu Unrecht erfolgten Zahlung der Beihilfe geführt hat, nach dem Inhalt des Bewilligungsbescheids ohne besondere Rechtskenntnisse hätte erkennen können.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 10 S 1578/08

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 13 S 19/09 vom 26.01.2009

Rechtsgebiete:VwGO
Schlagworte:Verdeckter Teilbeschluss, Beschlussergänzung, Heraufholen von Prozessresten, Keine Antragserweiterung im Beschwerdeverfahren
Stichwort:Tatsachenirrtum
Leitsatz:1. Übersieht das Verwaltungsgericht aufgrund eines Tatsachenirrtums bei der Beschlussfassung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes einen gestellten Sachantrag und erlässt es daher in der irrigen Vorstellung, vollständig über alle Streitgegenstände zu entscheiden, einen "verdeckten" Teilbeschluss, so steht dem Betroffenen ausschließlich der Antrag auf Beschlussergänzung nach § 122 Abs. 1 VwGO i.V.m. § 120 VwGO offen.

2. Wird dieser Antrag nicht gestellt, so entfällt nach Ablauf der Frist des § 120 Abs. 2 VwGO die Rechtshängigkeit des nicht entschiedenen Streitgegenstandes.

3. Im Rahmen der nur entsprechenden Anwendung des § 120 Abs. 1 VwGO kann ein "nach dem Tatbestand" gestellter Antrag auch ein solcher sein, der nur schriftsätzlich gestellt wurde.

4. Eine Antragserweiterung im Beschwerdeverfahren findet grundsätzlich nicht statt.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 13 S 19/09

EUGH – Urteil, C-333/07 vom 22.12.2008

Rechtsgebiete:EG-Vertrag
Schlagworte:Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung zugunsten von lokalen Radiosendern - Finanzierung durch eine parafiskalische Abgabe auf die Vermarktung von Werbezeiten - Positive Entscheidung der Kommission nach Abschluss der Vorprüfungsphase gemäß Art. 93 Abs. 3 EG-Vertrag (jetzt Art. 88 Abs. 3 EG) - Beihilfen, die mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar sein können - Art. 92 Abs. 3 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Art. 87 Abs. 3 EG) - Berufung auf die Rechtswidrigkeit der Entscheidung - Begründungspflicht - Würdigung des Sachverhalts - Vereinbarkeit der parafiskalischen Abgabe mit dem EG-Vertrag
Stichwort:Tatsachenirrtum
Volltext: EUGH - Urteil, C-333/07


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