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Tatsachenbehauptung in bestimmter Form

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OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ss OWi 811/08 vom 13.11.2008

Rechtsgebiete:EichO, StPO
Schlagworte:Geschwindigkeitsüberschreitung, Beweisantrag ins Blaue hinein, Beweisermittlungsantrag, Tatsachenbehauptung in bestimmter Form, Radarmessung, Gültigkeit der Eichdauer, Eichung, Eichzeitpunkt, ein Jahr nach Ablauf des Jahres der Eichung
Stichwort:Tatsachenbehauptung in bestimmter Form
Leitsatz:Beweisanträgen ins Blaue, die keine konkrete Fehlerquelle beahupten, muss nicht nachgegangen werden.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 4 Ss OWi 811/08




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