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Tatsachenbasis

Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 1 A 10886/07.OVG vom 20.02.2008

Rechtsgebiete:LUIG, 12. BImSchV, RL 90/313/EWG, RL 2003/4/EG, RL 96/82/EG, RL 2003/105/EG
Schlagworte:Umweltinformationen, Störfall, Umweltschutz, Schutzgut, öffentliche Sicherheit, Auswirkungen, Gefahr, konkrete Gefahr, Grundinteressen, Individualrechtsgut, Störfallbetrieb, Prognosenentscheidung, Wahrscheinlichkeit, Tatsachenbasis, Dauergefahr, Ausschlusstatbestand, Sicherheitsbericht, Eingriffswahrscheinlichkeit, Geheimhaltung, personenbezogene Daten, Betriebsgeheimnis
Stichwort:Tatsachenbasis
Leitsatz:1. § 8 Abs. 1 Nr. 1 LUIG fordert in der durch europarechtliche Bestimmungen gebotenen engen Auslegung eine ernsthafte, konkrete Gefährdung der durch die Vorschrift geschützten Güter der öffentlichen Sicherheit. Zu diesen gehören auch Individualrechtsgüter.

2. Zur Erfüllung des Ausschlusstatbestandes des § 8 Abs. 1 Nr. 1 LUIG müssen tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorhanden sein, dass gerade das Bekanntgeben der Informationen die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts erhöht.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 1 A 10886/07.OVG



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 5 LA 115/05 vom 01.10.2007

Rechtsgebiete:BRLPol, VwGO
Schlagworte:Beurteilung, dienstliche, Polizeibeamter, Tatsachenbasis
Stichwort:Tatsachenbasis
Leitsatz:Dienstliche Beurteilung eines Beamten (hier: Verhaltenstrainer der Polizei); Aufhebung der Beurteilung mangels ausreichender Tatsachenbasis.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 5 LA 115/05

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 10 A 11656/04.OVG vom 25.02.2005

Rechtsgebiete:BLV
Schlagworte:Dienstliche Beurteilung, Plausibilisierung, Unterstellungszeit, Erstbeurteiler, Tatsachen, Tatsachenbasis, Erkenntnisse, nächsthöherer Vorgesetzter, Beurteilungsfehler, Heilung, Unbeachtlichkeit, Beurteilungsrichtlinien
Stichwort:Tatsachenbasis
Leitsatz:Zur Frage, ob ein Erstbeurteiler für seine Beurteilung über eine hinreichende Tatsachenbasis verfügt und ob ggf. die bei ihm fehlenden Erkenntnisse durch das Wissen des nächsthöheren Vorgesetzten ersetzt werden können (hier verneint).
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 10 A 11656/04.OVG

SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 3 BS 392/04 vom 02.10.2004

Rechtsgebiete:GG, VersammlG
Schlagworte:versammlungsrechtliche Auflage, Verlegung der Aufzugsstrecke, Zweckveranlasser, Gewaltprovokation, Tatsachenbasis
Stichwort:Tatsachenbasis
Leitsatz:Auf die Rechtsfigur des sog. Zweckveranlassers können versammlungsrechtliche Auflagen allenfalls dann gestützt werden, wenn nachweisbare Tatsachen auf die vom (rechtsradikalen) Anmelder einer Versammlung bezweckte Provokation von Gewalttätigkeiten durch (linksradikale) Gegner schließen lassen (Anschluss und Fortführung von BVerfG, Beschl. v. 1.9.2000, NVwZ 2000, 1406). Nicht ausreichend ist ein Evidenzschluss. Vielmehr bedarf es der Feststellung z.B. militant-provozierender Begleitumstände, die über die demonstrative Wahl einer Aufzugsstrecke zur Unterstreichung eines rechtlich nicht zu beanstandenden Versammlungsaufrufs hinausgehen müssen.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 3 BS 392/04


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