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Tatsachen

Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 1 MN 28/09 vom 20.02.2009

Rechtsgebiete:NWaldLG, VwGO
Schlagworte:Antragsbefugnis, Drittschutz, Rodung, Schiebebeschluss, Schutzanspruch (Außenbereichswohngrundstück), Tatsachen, vollendete
Stichwort:Tatsachen
Leitsatz:Sollte auf der Grundlage von § 47 Abs. 6 VwGO eine Waldrodung in Vollzug eines Bebauungsplanes unterbunden werden können (offen gelassen im Senatsbeschluss vom 3.12.2008 - 1 MN 257/08 -, NordÖR 2009, 48), muss der Rechtssuchende jedenfalls auch für einen "Schiebebeschluss" substantiiert dartun, dass seine Rechte (schon) durch die Rodung betroffen werden.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 1 MN 28/09



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 5 LA 326/04 vom 12.02.2008

Rechtsgebiete:BeamtVG, VwGO
Schlagworte:Aufklärungsrüge, Tatsachen, neue, Unterhaltsbeitrag, Zweifel, ernstliche
Stichwort:Tatsachen
Leitsatz:Darlegung einer Aufklärungsrüge und des Zulassungsgrundes ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils bei neuem Tatsachenvortrag.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 5 LA 326/04

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 1 Ws 29/05 vom 21.12.2005

Rechtsgebiete:StGB, StPO
Schlagworte:Wiederaufnahme, Sachverständiger, Gutachter, Gutachten, Beweismittel, Tatsachen, Schuldfähigkeit
Stichwort:Tatsachen
Leitsatz:Zur Begründetheit eines Wiederaufnahmeantrages auf der Grundlage eines neues Sachverständigengutachtens, das die Schuldfähigkeit des Verurteilten zur Tatzeit infrage stellt.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 1 Ws 29/05

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 3 A 10850/05.OVG vom 25.11.2005

Rechtsgebiete:LDG
Schlagworte:Disziplinarrecht, Beamtenrecht, Beamter, Polizeibeamter, Dienstvergehen, außerdienstliches Dienstvergehen, Beurlaubung, Beurlaubung aus familiären Gründen, Disziplinarverfahren, Disziplinarbefugnisse, Ausübung der Disziplinarbefugnisse, Verfolgbarkeit, Verbrauch der Disziplinarbefugnisse, Ausnahmeregelung, Ausnahmetatbestand, Einstellung, Einstellungsverfügung, Sachverhalt, derselbe Sachverhalt, Sachverhaltsidentität, historischer Geschehensablauf, Urteil, Strafurteil, abgekürztes Urteil, abgekürzte Urteilsgründe, Straftat, Konkursstraftat, verspätete Konkursanmeldung, Tatsachenbegriff, Tatsachen, Feststellungen, tatsächliche Feststellungen, Tatsachenfeststellung, Bewertung, Würdigung, Nichterweislichkeit, Subsumtionsfehler, Nebentätigkeit, nicht genehmigte Nebentätigkeit, private Vermögensverwaltung, Einmanngesellschaft, Ein-Mann-GmbH, Geschäftsführer, Geschäftsführung, Geschäftsführertätigkeit, Wohnungsgesellschaft, leichtfertiges Schuldenmachen
Stichwort:Tatsachen
Leitsatz:Bewertet der Dienstherr nach Einstellung eines früheren Disziplinarverfahrens die ihm zum Einstellungszeitpunkt bekannten Tatsachen (hier: Tätigkeit eines Polizeibeamten als Geschäftsführer einer Einmanngesellschaft) aufgrund eines nachfolgenden strafgerichtlichen Urteils disziplinarrechtlich nunmehr anders, rechtfertigt dies gemäß § 43 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 LDG keine erneute Ausübung der Disziplinarbefugnisse.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 3 A 10850/05.OVG


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