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Tatrichter

Entscheidungen der Gerichte

BAG – Urteil, 9 AZR 164/08 vom 16.12.2008

1. Eine Betriebsvereinbarung über Kurzarbeit, die die Arbeitszeit auf Null verringert, befreit den Arbeitnehmer auch dann von seiner Arbeitspflicht, wenn der Arbeitgeber vor Einführung der Kurzarbeit für die Zeit der Kurzarbeit Urlaub gewährt hat. Deshalb kann der mit der Festsetzung des Urlaubs bezweckte Leistungserfolg, die Befreiung des Arbeitnehmers von der Arbeitspflicht für die Dauer des Urlaubs, nicht eintreten (nachträgliche Unmöglichkeit gemäß § 275 Abs. 1 BGB).

2. Der Arbeitnehmer hat gegenüber dem Arbeitgeber einen Anspruch auf Ersatzurlaub nach § 283 Satz 1, § 280 Abs. 1, § 275 Abs. 1, § 249 Abs. 1 BGB. Die Haftung des Arbeitgebers ist nur ausgeschlossen, wenn er die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat, § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB. Führt der Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen Kurzarbeit ein, hat er die hierdurch nachträglich eingetretene Unmöglichkeit zu vertreten.

BAG – Urteil, 9 AZR 70/07 vom 19.02.2008

1. Nach Beendigung des Auswahlverfahrens und verbindlicher Stellenbesetzung können dem unterlegenen Bewerber Schadensersatzansprüche nach § 280 Abs. 1 BGB und § 823 Abs. 2 BGB iVm. Art. 33 Abs. 2 GG zustehen. Diese setzen voraus, dass der öffentliche Arbeitgeber bei fehlerfreier Auswahl nach den Grundsätzen des Art. 33 Abs. 2 GG dem unterlegenen Bewerber das Amt hätte übertragen müssen.

2. Die Art des vom Bewerber praktizierten Führungsstils kann ein geeignetes Auswahlkriterium gem. Art. 33 Abs. 2 GG sein. Die Berücksichtigung dieses Kriteriums setzt voraus, dass die zu besetzende Stelle mit Personalführungsaufgaben verbunden ist. Der Arbeitgeber bestimmt die Art des Führungsstils, die er von seinen Führungskräften verwirklicht sehen möchte. Er darf bei fachlicher Gleichwertigkeit den Bewerber mit dem bevorzugten (hier: kooperativen) Führungsstil auswählen.

BAG – Urteil, 8 AZR 709/06 vom 16.05.2007

In Mobbing-Fällen beginnt die Ausschlussfrist wegen der systematischen, sich aus mehreren einzelnen Handlungen zusammensetzenden Verletzungshandlung regelmäßig erst mit der zeitlich letzten Mobbing-Handlung.

BAG – Urteil, 9 AZR 283/06 vom 03.04.2007

Während der Laufdauer des Bundes-Angestelltentarifvertrags (BAT/ BAT-O) war es im öffentlichen Dienst üblich, in dem vom öffentlichen Arbeitgeber verwandten Arbeitsvertragsformular auf die Bestimmungen dieses Tarifvertrags und die ihn ergänzenden und ersetzenden Bestimmungen Bezug zu nehmen. Die Art und Weise der Bezugnahme unterliegt als "Allgemeine Geschäftsbedingung" der gerichtlichen Kontrolle. Die Bezugnahmeklausel selbst war für den Angestellten weder überraschend (§ 305c BGB) noch intransparent (§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGB).

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 1 B 04.1893 vom 15.05.2006

Eine Abstandsfläche kann aus tatsächlichen Gründen nicht überbaut werden (Art. 7 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 1 Alternative 3 BayBO), wenn auf ihr weder ein Gebäude noch eine bauliche Anlage, von der Wirkungen wie von einem Gebäude ausgehen (Art. 6 Abs. 9 BayBO), errichtet werden kann.

BAG – Urteil, 7 AZR 541/04 vom 21.12.2005

Die Befristung des Arbeitsvertrags bedarf nach § 14 Abs. 4 TzBfG der Schriftform. Dies gilt auch für die Zweckbefristung gem. § 3 Abs. 1 Satz 2 2. Alt. TzBfG. Da die Vertragsdauer bei der Zweckbefristung von dem Vertragszweck abhängt, muss der Vertragszweck schriftlich vereinbart sein.

BAG – Urteil, 6 AZR 592/04 vom 21.07.2005

1. Kommt ein aufschiebend bedingter Interessenausgleich zwischen den Betriebsparteien zustande, ist ein Interessenausgleich iSv. § 113 Abs. 3 BetrVG zumindest "versucht". Ob ein Inteeressenausgleich grundsätzlich bedingungsfeindlich ist, bleibt offen.

2. Der frühestmögliche Zeitpunkt einer Kündigung im massearmen Insolvenzverfahren hängt nicht davon ab, wann die Kündigungsvoraussetzungen des § 1 KSchG erfüllt sind.

BAG – Beschluss, 3 AZR 499/03 (A) vom 22.02.2005

Der Übergang einer Versorgungsverbindlichkeit durch Spaltungsplan im Rahmen einer Umwandlung ist nicht von einer Zustimmung des Versorgungsberechtigten und/oder dees Pensions-Sicherungs-Verein abhängig. Er wird auch nicht durch einen ausdrücklichen Widerspruch des Berechtigten verhindert. Das gilt auch im Falle der Privatisierung kommunaler Einrichtungen.

BAG – Urteil, 8 AZR 350/03 vom 22.07.2004

Steht ein Betriebsübergang bereits auf Grund anderer Kriterien fest, ist der Übergang der Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmer Rechtsfolge und nicht zwingende Voraussetzung eines Betriebsübergangs. Der Nichtübernahme von Personal kann grundsätzlich nur bei betriebsmittelarmen Betrieben den Tatbestand des Betriebsübergangs ausschließende Bedeutung zukommen.

BAG – Urteil, 5 AZR 112/02 vom 26.02.2003

Durch Tarifvertrag kann bestimmt werden, daß der Arbeitnehmer eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung generell bereits für den ersten Tag einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit beizubringen hat (Bestätigung von BAG 25. Januar 2000 - 1 ABR 3/99 - BAGE 93, 276).

BAG – Urteil, 4 AZR 393/01 vom 13.11.2002

Für die (ergänzende) Auslegung der arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf die "für das Unternehmen einschlägigen Tarifverträge" ist vorrangig darauf abzustellen, welcher Tarifvertrag nach § 4 Abs. 1 Satz 1 TVG bei kongruenter Tarifgebundenheit für das Arbeitsverhältnis zwingend und unmittelbar gölte.

BAG – Urteil, 2 AZR 214/01 vom 15.08.2002

Die rechtskräftige Ersetzung der vom Betriebsrat verweigerten Zustimmung zu einer außerordentlichen Kündigung nach § 103 BetrVG entfaltet keine Bindungswirkung hinsichtlich des Kündigungsgrundes für einen späteren Kündigungsschutzprozeß, in dem der Arbeitnehmer die Sozialwidrigkeit einer auf denselben Sachverhalt gestützten ordentlichen Kündigung geltend macht.

BAG – Urteil, 6 AZR 551/00 vom 25.10.2001

Der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes kann eine von ihm festgesetzte Beschäftigungszeit iSd. § 19 BAT-O berichtigen, wenn ihre Berechnung sich als fehlerhaft erweist. Dies gilt auch für Zeiten, die der Arbeitgeber entgegen § 21 Satz 2 BAT-O als Beschäftigungszeit angerechnet hat, obwohl der Angestellte die nach § 21 Satz 1 BAT-O geforderten Nachweise nicht innerhalb der dort geregelten Ausschlußfrist beigebracht hatte.

BAG – Urteil, 7 AZR 376/00 vom 25.04.2001

Arbeitgeber iSd. § 1 Abs. 3 Satz 1 BeschFG ist der Vertragsarbeitgeber. Vertragsarbeitgeber ist die natürliche oder juristische Person, die mit dem Arbeitnehmer den befristeten Arbeitsvertrag geschlossen hat.

BAYOBLG – Beschluss, 3Z BR 65/01 vom 26.03.2001

Zur Frage, der Vergütung eines Rechtsanwaltes, der seinen Kanzleibetrieb wirtschaftlich überwiegend auf die Tätigkeit als Berufsbetreuer ausgerichtet hat.

BAYOBLG – Beschluss, 4 St RR 20/01 vom 13.03.2001

Polizeibeamte, deren sichere Waffenbesitz außerhalb des Dienstes wegen Alkoholgenusses nicht gewährleistet ist, können gegen das Waffengesetz verstoßen.

BAYOBLG – Beschluss, 2Z BR 106/00 vom 14.12.2000

Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann weder klagen noch verklagt werden, weil sie keine eigene Rechtspersönlichkeit ist.

BAYOBLG – Beschluss, 1Z BR 136/00 vom 12.12.2000

Zur Frage, ob beim Tod eines niederländischen Erblassers mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland das deutsches Erbrecht anzuwenden ist und zur Frage der internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte in solchen Erbschaftsfällen.

BAG – Urteil, 6 AZR 444/99 vom 07.12.2000

Leitsätze:

Die Befugnis, kraft Direktionsrechts Ort und Zeit der Arbeitsleistung festzulegen, ist nicht dadurch eingeschränkt, daß der Arbeitgeber bei Abschluß des Arbeitsvertrags auf die für den Arbeitsbereich des Arbeitnehmers geltende betriebliche Regelung über Zeit und Ort des Beginns und Endes der täglichen Arbeit hingewiesen hat. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber danach über längere Zeit von seinem dahingehenden Direktionsrecht keinen Gebrauch macht.

Aktenzeichen: 6 AZR 444/99
Bundesarbeitsgericht 6. Senat Urteil vom 7. Dezember 2000
- 6 AZR 444/99 -

I. Arbeitsgericht
Düsseldorf
- 5 Ca 3481/98 -
Urteil vom 9. Februar 1999

II. Landesarbeitsgericht
Düsseldorf
- 4 (3) Sa 375/99 -
Urteil vom 2. Juni 1999

BAYOBLG – Beschluss, 1Z BR 127/00 vom 29.11.2000

Es genügt, wenn Sachverständige mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, daß ein Testament gefälscht sei.

BAYOBLG – Beschluss, 4 St RR 134/00 vom 24.11.2000

Nennt der Amtsrichter im Formblatt für die Zulassung der Anklage und Eröffnung des Hauptverfahrens nicht den Namen des Angeklagten so ist der Eröffnungsbeschlusses unwirksam.

BAYOBLG – Beschluss, 3Z BR 274/00 vom 14.11.2000

Besucht der Betreuer den Betroffenen aus rein tatsächlicher Fürsorge, steht ihm kein Vergütungsanspruch zu. Dasselbe gilt für den Zeitaufwand, um seine Tätigkeit zu Vergütungszwecken zu dokumentieren.

BAYOBLG – Beschluss, 1 ObOWi 501/00 vom 27.10.2000

Die grobe Fahrlässigkeit beim Rotlichtverstoß entfällt nichtdeswegen, weil ein Mietwagen genutzt wird, mit dem der Fahrer nicht vertraut ist.

BAYOBLG – Beschluss, 3Z BR 265/00 vom 11.10.2000

1. Wird die Abtretung einer Forderung vormundschaftsgerichtlich genehmigt, hat der Schuldner der Forderung hiergegen kein Beschwerderecht.

2. Das Vormundschaftsgericht handelt nicht ermessensfehlerhaft, wenn es dem Schuldner in einem solchen Fall die Einsicht in die Betreuungsakten versagt.

BAYOBLG – Beschluss, 3Z BR 186/00 vom 27.09.2000

Die unterlassene Belehrung, dass Kaufvertrag und Auflassung auch gemeinsam beurkundet werden können, stellt jedenfalls dann keine unrichtige Sachbehandlung dar, wenn dem Sicherungsbedürfnis des Verkäufers eine Bedeutung zukommt, die über das Sicherungsbedürfnis bei einem einfachen Grundstückskaufvertrag hinausgeht.

BAYOBLG – Beschluss, 3Z BR 220/00 vom 22.09.2000

Die Bestellung eines Betreuers für den Aufgabenkreis Vermögenssorge kann geboten sein, wenn die Schulden eines vermögenslosen Betroffenen zurückgeführt werden sollen.

BAYOBLG – Beschluss, 2Z BR 66/00 vom 21.09.2000

Die Veränderung des architektonischen Gesamtbildes durch die eigenmächtige Anbringung eines Balkons kann eine nicht hinzunehmende Beeinträchtigung sein, über die grundsätzlich der Tatrichter zu befinden hat.

BAYOBLG – Beschluss, 2Z BR 83/00 vom 31.08.2000

In einem Keller darf musiziert werden, wenn die Musik nicht mehr stört als eine zweckbestimmte Nutzung des Kellers.

BAYOBLG – Beschluss, 1Z BR 15/00 vom 25.08.2000

Gesetzliche Erbfolge tritt ein, wenn ein kinderloser Erblasser unter Übergehung seiner Geschwister seine Lebensgefährtin zur Alleinerbin einsetzt und diese vor ihm verstirbt, mag sie auch einen Abkömmling hinterlassen.

BAYOBLG – Beschluss, 2Z BR 112/99 vom 27.07.2000

Ein Wohnungseigentümer in einer aus zwei Mitgliedern bestehenden Gemeinschaft kann sich mit seiner Stimmenmehrheit nicht selbst zum Verwalter bestellen, wenn die Interessengegensätze so offenkundig sind, daß ein die Verwaltertätigkeit voraussetzendes Vertrauensverhältnisses zum anderen Wohnungseigentümen nicht besteht.

Leitsatz( red.) Das Sondernutzungsrecht an einer Gartenfläche berechtigt den nutzungsberechtigten Wohnungseigentümer grundsätzlich nicht eigenmächtig dort stehende Bäume zu fällen.

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