Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileSchlagwörterTTatort 

Tatort

Entscheidungen der Gerichte

BGH – Urteil, 1 StR 597/08 vom 26.05.2009

Zum Beweiswert einer mitochondrialen DNA-Analyse, ggf. in Kombination mit dem Ergebnis der Analyse von Kern-DNA.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss 66/05 vom 01.09.2005

1. Auch nach der Neufassung der StPO, die eine Zurückverweisung zwar nicht ausdrücklich vorsieht, ist das Berufungsgericht zur Zurückverweisung an das erstinstanzliche Gericht verpflichtet, wenn dieses aus der Sicht des Berufungsgerichts aus rechtsfehlerhaften Gründen das Verfahren eingestellt hat.

2. Zum Tatort bei der veruntreuenden Unterschlagung

BAYOBLG – Beschluss, 1 St RR 109/04 vom 02.11.2004

Zur Abgrenzung einer informatorischen Befragung von einer Vernehmung des Beschuldigten.

BAYOBLG – Beschluss, 4 St RR 138/03 vom 17.11.2003

1. Der zur Straße hin offene Vorplatz einer zu einem Wohnhaus gehörenden Garage ist weder der Wohnung zuzurechnen noch steht er einem befriedeten Besitztum gleich.

2. Aus dem Schutzzweck des Waffenrechts kann sich eine im Verhältnis zu den Tatbestandsbegriffen des Hausfriedensbruchs strengere teleologische Auslegung der Tatbestandsmerkmale ergeben.

OLG-HAMM – Beschluss, 5 Ws 237/01 vom 06.09.2001

Zum Tatort bei einer Eingangsabgabenhinterziehung

BAYOBLG – Beschluss, 5 St RR 122/01 vom 08.06.2001

Die Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch ist unwirksam, wenn die Feststellungen zur Tat so knapp, unvollständig, unklar oder widersprüchlich sind, dass sie keine hinreichende Grundlage für die Prüfung der Rechtsfolgenentscheidung bilden

BAYOBLG – Beschluss, 3 ObOWi 13/01 vom 28.02.2001

Werden im EU-Ausland Lenkzeiten nicht eingehalten, verhält sich der inländische Unternehmer ordnungswidrig.

BGH – Urteil, 3 StR 331/00 vom 22.11.2000

StGB § 222

Wer durch ein rechtswidriges Vorverhalten die Gefahr einer tätlichen Auseinandersetzung mit tödlichem Ausgang herbeigeführt hat, kann auch dann wegen fahrlässiger Tötung bestraft werden, wenn er den zum Tode führenden Schuß in Notwehr abgibt.

BGH, Urt. vom 22. November 2000 - 3 StR 331/00 -
LG Kiel

BGH – Urteil, 2 StR 186/00 vom 20.09.2000

StGB § 250 Abs. 1 Nr. 2 i.d.F. des 6. StrRG

Ein Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub oder Diebstahl verbunden hat, kann nicht nur dann Täter eines Bandenraubes sein, wenn es am Tatort an der Ausführung des Raubes unmittelbar beteiligt ist. Es reicht aus, daß es auf eine andere als täterschaftlicher Tatbeitrag zu wertende Weise daran mitwirkt und der Raub von mindestens zwei weiteren Bandenmitgliedern in zeitlichem und örtlichem Zusammenwirken begangen wird (Fortführung von BGH, Urt. vom 9. August 2000 - 3 StR 334/91 - zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).

BGH, Urt. vom 20. September 2000 - 2 StR 186/00 -
LG Frankfurt am Main

BAYOBLG – Urteil, 1 St RR 125/2000 vom 15.09.2000

Beim "Fahren ohne Fahrerlaubnis" wird die prozessuale Tat trotz falscher Straßenangabe noch hinreichend dadurch individualisiert, daß neben Tattag und Tatzeit noch der Gemeindebereich zutreffend wiedergegeben ist.

BGH – Urteil, 3 StR 339/99 vom 09.08.2000

StGB § 244 Abs. 1 Nr. 2 i.d.F. des 6. StrRG, § 244a Abs. 1

Ein Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub oder Diebstahl verbunden hat, kann nicht nur dann Täter eines Bandendiebstahls sein, wenn es am Tatort an der Ausführung des Diebstahls unmittelbar beteiligt ist. Es reicht aus, daß es auf eine andere als täterschaftlicher Tatbeitrag zu wertende Weise daran mitwirkt und der Diebstahl von mindestens zwei weiteren Bandenmitgliedern in zeitlichem und örtlichem Zusammenwirken begangen wird.

BGH, Urt. vom 9. August 2000 - 3 StR 339/99 - LG Hannover -

BGH – Urteil, 1 StR 568/99 vom 23.02.2000

StGB § 244a Abs. 1, § 260a Abs. 1

Abgrenzungsfragen bei Bandendiebstahl und Bandenhehlerei.

BGH, Urt. vom 23. Februar 2000 - 1 StR 568/99 -
LG Stuttgart

BGH – Urteil, 3 StR 308/99 vom 11.02.2000

AuslG 1990 § 92 a Abs. 2 Nr. 1, Abs. 1 Nr. 1, § 92 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1, § 92 Abs. 1 Nr. 1, 6, § 58 Abs. 1 Nr. 1

Zur Strafbarkeit der Einschleusung von Ausländern, die zwar ein Touristenvisum besitzen, aber zum Zwecke der Arbeitsaufnahme in das Bundesgebiet einreisen.

BGH, Urt. vom 11. Februar 2000 - 3 StR 308/99 -
LG Oldenburg

BGH – Beschluss, 3 StR 531/99 vom 19.01.2000

StPO §§ 81 c, 136 Abs. 1, 137 Abs. 1, 243 Abs. 4, 261

1. Auch bei einem Angeklagten, der sich zur Sache eingelassen hat, darf aus der aktiven Verweigerung der Mitwirkung an der Sachaufklärung jedenfalls dann kein ihm nachteiliger Schluß gezogen werden, wenn dieses Prozeßverhalten nicht in einem engen und einem einer isolierten Bewertung unzugänglichen Sachzusammenhang mit dem Inhalt seiner Einlassung steht (hier: Nichtentbindung des Verteidigers von der Schweigepflicht, Abgrenzung zu BGHSt 20, 298).

2. Erscheint eine Person, die von der Polizei zu einem Speicheltest für eine molekulargenetische Untersuchung geladen wird, - anders als andere,
ebenfalls vorgeladene Personen - im Beistand eines Anwalts, so darf dies in einem späteren Strafverfahren gegen sie nicht als belastendes Indiz verwertet werden.

BGH, Beschl. vom 19. Januar 2000 - 3 StR 531/99 -
Landgericht Hannover

BGH – Urteil, 3 StR 241/99 vom 27.10.1999

StPO §§ 267, 72

Zum Umfang der Darlegungspflicht bei nicht standardisierten Sachverständigengutachten in den Urteilsgründen (hier: Anthropologisches Vergleichsgutachten und sog. "Jeansfaltenvergleichsgutachten").

BGH, Urt. vom 27. Oktober 1999 - 3 StR 241/99 -
LG Oldenburg

BGH – Urteil, 3 StR 215/98 vom 30.04.1999

StGB § 220a, § 6 Nr. 1

1. Die Vorschrift des § 6 Nr. 1 StGB, nach der kraft des Weltrechtsprinzips deutsches Strafrecht für ein im Ausland begangenes Verbrechen des Völkermordes gilt, steht im Einklang mit den Regelungen der Völkermord-Konvention (Genozid-Konvention) vom 9. Dezember 1948, die die von jedem der Vertragsstaaten übernommene Verpflichtung, Völkermord zu verhindern und zu bestrafen, nicht territorial begrenzt haben.

2. Die mit einem Völkermord gemäß § 220a Abs. 1 Nr. 1 StGB tateinheitlich begangenen Verbrechen gemäß §§ 211, 212 StGB werden von dem nach § 6 Nr. 1 StGB geltenden Weltrechtsprinzip erfaßt (Annexkompetenz).

3. § 220a Abs. 1 StGB ist ein Straftatbestand, der nach seinem Wortlaut und auch nach seinem durch Auslegung zu ermittelnden Sinn außer einmaligen Handlungen auch mehrere natürliche Handlungen oder ganze Handlungskomplexe umschreibt (tatbestandliche Handlungseinheit).

4. Eine einzige materiell-rechtliche Tat im Sinne des § 220a Abs. 1 StGB liegt vor, wenn sich die tatbestandlichen Handlungen auf eine bestimmte, etwa durch ihren Lebensraum näher konkretisierte nationale, rassische, religiöse oder ethnische (Teil)Gruppe beziehen und die mehreren Handlungen als ein einheitlicher örtlich und zeitlich begrenzter Lebenssachverhalt erscheinen.

BGH, Urt. vom 30. April 1999 - 3 StR 215/98 -
OLG Düsseldorf

BGH – Urteil, 3 StR 22/99 vom 14.04.1999

BtMG 1981 § 29 a Abs. 1 Nr. 2

Der Qualifikationstatbestand des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG kann - anders als die Begehungsweisen des Herstellens, Abgebens und des Besitzes nach dieser Vorschrift - voll und nicht bloß als untauglicher Versuch verwirklicht sein, wenn die geschäftliche Vereinbarung auf eine große Menge Betäubungsmittel bezogen ist, jedoch nur eine für Rauschgift gehaltene Scheindroge geliefert wird.

BGH, Urt. vom 14. April 1999 - 3 StR 22/99 -
LG Duisburg

BGH – Beschluss, 2 ARs 518/98 vom 20.01.1999

StPO § 9

Für die Begründung des Gerichtsstandes nach § 9 StPO ist es unerheblich, ob gegen den Betroffenen ein Haftbefehl ergeht oder besteht. Ausreichend ist, daß er wegen des Verdachts einer strafbaren Handlung kontrolliert und umgehend gegen ihn als Beschuldigten ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird.

BGH, Beschluß vom 20. Januar 1999 - 2 ARs 518/98 -
Amtsgericht Braunschweig

BGH – Urteil, 4 StR 272/98 vom 24.09.1998

StGB 1975 §§ 211, 212, 23, 223, 223a
StPO 1915 § 260

1. Eine mit einem versuchten Tötungsdelikt zusammentreffende vorsätzliche Körperverletzung tritt nicht zurück, sondern steht dazu in Tateinheit (Aufgabe von BGHSt 16, 122; 21, 265; 22, 248).

2. Erweist sich eine als materiell-rechtlich selbständig angeklagte Tat als Bestandteil der Tat, derentwegen die Verurteilung erfolgt, ist ein Teilfreispruch nicht erforderlich.

BGH, Urteil vom 24. September 1998 - 4 StR 272/98 -
Landgericht Schwerin

BGH – Urteil, 1 StR 94/98 vom 29.07.1998

StPO § 200 § 265 Abs. 1, 4 § 273 Abs. 1
StPO § 261

1. a) Bei einer - durch die Natur der Sache bedingt - im Tatsächlichen ungenauen Fassung der Anklageschrift ist das Gericht verpflichtet, dem Angeklagten rechtliches Gehör zu gewähren, sobald sich die Möglichkeit der genaueren Beschreibung des Tatablaufs ergibt (im Anschluß an BGHSt 40, 44, 48).

1. b) Das Gericht muß in einem solchen Fall den Angeklagten durch ausdrücklichen Hinweis konkret und eindeutig unterrichten, welchen genaueren Tatablauf es dem weiteren Verfahren zugrundelegen will; diese Unterrichtung muß - regelmäßig im Hauptverhandlungsprotokoll - dokumentiert werden.

2. Wird bei Aussage gegen Aussage diejenige des einzigen Belastungszeugen hinsichtlich einzelner Taten oder Tatmodalitäten widerlegt, kann seinen übrigen Angaben nur gefolgt werden, wenn außerhalb der Aussage Gründe von Gewicht für ihre Glaubhaftigkeit vorliegen; dies ist in den Urteilsgründen darzulegen.

BGH, Urt. vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98 -
LG Bamberg

BGH – Urteil, 3 StR 113/98 vom 10.06.1998

Für den Versuch, zu einem Verbrechen anzustiften, reicht bedingter Vorsatz aus. Es genügt, daß der Anstifter billigend in Kauf nimmt, daß der Adressat seiner Aufforderung Folge leistet; einer darüber hinausgehenden "Ernstlichkeit" bedarf es nicht.

BGH, Urt. vom 10. Juni 1998 - 3 StR 113/98 -
LG Düsseldorf

BGH – Urteil, 3 StR 31/98 vom 27.05.1998

StPO § 52

Entschließt sich die Staatsanwaltschaft aus sachlich vertretbaren Gründen, gegen einen schon früher wegen einer Tat in Verdacht geratenen Beschuldigten bei neuerlichem Tatverdacht und anderer Beweislage förmlich ein neues, selbständiges Ermittlungsverfahren einzuleiten, so liegt hinsichtlich früher in einem anderen Verfahren wegen derselben Tat Mitbeschuldigter keine prozessuale Gemeinsamkeit vor. Ein naher Angehöriger eines solchen früheren Mitbeschuldigten muß in dem neuen Verfahren gegen den Beschuldigten nicht nach § 52 Abs. 3 Satz 1 StPO belehrt werden.

BGH, Urt. v. 27. Mai 1998 - 3 StR 31/98 -
LG Hannover

BGH – Urteil, 1 StR 635/96 vom 05.05.1998

StGB §§ 30 Abs. 1 Satz 1, 26, 53 Abs. 1

Der fehlgeschlagene Versuch der Anstiftung zur Tötung eines Menschen ist gegenüber einer späteren, auf einem neuen Entschluß beruhenden Anstiftung zum Versuch der Tötung eine rechtlich selbständige Handlung und damit in der Regel auch eine andere Tat im prozessualen Sinn (Abgrenzung zu BGHSt 8, 38 und BGHR StGB § 30 Abs. 1 Satz 1 Konkurrenzen 3).

BGH, Urt. vom 5. Mai 1998 - 1 StR 635/96 -
LG Rottweil

BGH – Urteil, 3 StR 15/98 vom 22.04.1998

StGB § 21

Gegenüber aussagekräftigen psychodiagnostischen Beweisanzeichen darf einem Blutalkoholwert geringere Beweisbedeutung beigemessen werden, wenn dieser lediglich auf Grund von Trinkmengenangaben bei einer längeren Trinkzeit ermittelt worden ist.

BGH, Urt. vom 22. April 1998 - 3 StR 15/98 -
LG Kiel

BGH – Urteil, 3 StR 575/96 vom 28.01.1998

StPO § 22 Nr. 5

Ein erkennender Richter ist nicht Zeuge i.S.d. § 22 Nr. 5 StPO, wenn er sich dienstlich über Vorgänge äußert, die den Gegenstand des bei ihm anhängigen Verfahrens betreffen und die er im Zusammenhang mit seiner amtlichen Tätigkeit in dieser Sache wahrgenommen hat (Im Anschluß an BGHSt 39, 239).

BGH, Urteil vom 28. Januar 1998 - 3 StR 575/96 -
LG Leipzig

BGH – Urteil, 4 StR 100/97 vom 22.01.1998

StPO § 244 Abs. 2, 3 und 4

Der Tatrichter kann davon absehen, einen Psychologen als weiteren Sachverständigen zur Glaubwürdigkeit des erwachsenen Zeugen zu hören, wenn er sich aufgrund des Gutachtens eines psychiatrischen Sachverständigen die nötige Sachkunde verschafft hat, daß die Auffälligkeiten in der Person des Zeugen auf dessen Zeugentüchtigkeit keinen Einfluß haben.

BGH, Urteil vom 22. Januar 1998 - 4 StR 100/97 -
Landgericht Bochum

BAG – Urteil, 4 AZR 221/96 vom 10.12.1997

Leitsätze:

1. Ein Sachbearbeiter im daktyloskopischen Erkennungsdienst eines Landeskriminalamtes erfüllt regelmäßig nicht die Voraussetzungen der VergGr. V b Fallgruppe 1 a BAT/BL. "Gründliche, umfassende Fachkenntnisse" im tarifrechtlichen Sinne sind für seine Arbeit nicht erforderlich.

2. Wurde eine Eingruppierungsfeststellungsklage rechtskräftig abgewiesen, ist die Rechtskraftwirkung unter Heranziehung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe zu bestimmen. Wenn sich die Tätigkeit nicht geändert hat und sich die auf ein geltend gemachtes bestimmtes Eingruppierungsmerkmal einer Vergütungsgruppe bezogene Feststellung auf den Zeitraum der in Betracht kommenden Bewährungszeit bezieht, steht mit Bindungswirkung fest, daß diese Voraussetzung für den Bewährungsaufstieg nicht erfüllt ist.

3. War Streitgegenstand ein Anspruch auf Vergütung aus einer bestimmten Vergütungsgruppe, so ist bei einem Rechtsstreit um Vergütung aufgrund eines nunmehr geltend gemachten Bewährungsaufstiegs über das Vorliegen der Voraussetzungen der Ausgangsvergütungsgruppe erneut zu entscheiden. Nur wenn ausnahmsweise über eine bestimmte Fallgruppe einer Vergütungsgruppe rechtskräftig entschieden wurde (Fallgruppenfeststellungsklage), ist diese Entscheidung bindend.

Hinweise des Senats:
Rechtskraftwirkung eines vorangegangenen klageabweisenden Eingruppierungsurteils

Aktenzeichen: 4 AZR 221/96
Bundesarbeitsgericht 4. Senat Urteil vom 10. Dezember 1997
- 4 AZR 221/96 -

I. Arbeitsgericht Urteil vom 23. Februar 1995
Kiel - 2a Ca 2730/94 -

II. Landesarbeitsgericht Urteil vom 23. November 1995
Schleswig-Holstein - 5 Sa 390/95 -

BAG – Urteil, 4 AZR 350/96 vom 10.12.1997

Leitsatz:

Die Tätigkeit einer Angestellten für vollzugspolizeiliche Aufgaben im Straßenverkehr (Politesse) im Land Rheinland-Pfalz, die darin besteht, nach Maßgabe der in diesem Bundesland geltenden Verkehrsunfallaufnahme-Richtlinien unter Verwendung eines landeseinheitlichen Vordrucks Verkehrsunfälle aufzunehmen, erfordert keine "selbständigen Leistungen" im Sinne der VergGr. V c Fallgr. 1 a und 1 b BAT.

Aktenzeichen: 4 AZR 350/96
Bundesarbeitsgericht 4. Senat Urteil vom 10. Dezember 1997
- 4 AZR 350/96 -

I. Arbeitsgericht Urteil vom 20. April 1995
Ludwigshafen - 4 Ca 1499/94 -

II. Landesarbeitsgericht Urteil vom 17. Januar 1996
Rheinland-Pfalz - 2 Sa 815/95 -

BGH – Urteil, 3 StR 114/97 vom 28.11.1997

StGB § 99 Abs. 1 Nr. 1, § 78 c Abs. 3 Satz 2, § 52 Abs. 1; StPO § 244 Abs. 3, § 60 Nr. 2

1. Die doppelte Verjährungsfrist des § 78 c Abs. 3 Satz 2 StGB ist ohne eine vorherige Beendigung der Tat kein gesetzlich zulässiges Mittel zur zeitlichen Begrenzung einer tatbestandlichen Handlungseinheit.

2. Zur Bedeutung des Merkmals der Konnexität für einen Beweisantrag auf Vernehmung eines Zeugen (Fortführung von BGHSt 37, 162; 39, 251).

3. Das vom Bundesverfassungsgericht aus der Verfassung abgeleitete besondere Verfolgungshindernis für ehemalige DDR-Spione steht der Annahme eines Beteiligungsverdachts i.S.d. § 60 Nr. 2 StPO an einer durch Dritte begangene geheimdienstlichen Agententätigkeit nicht entgegen.

BGH, Urteil vom 28. November 1997 - 3 StR 114/97 -
OLG Düsseldorf

BGH – Urteil, 1 StR 191/09 vom 23.06.2009


Seite:   1  2  3 


Weitere Begriffe

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "Tatort - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum