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Tatmittler

Entscheidungen der Gerichte

OLG-MUENCHEN – Urteil, 4 St RR 135/06 vom 08.08.2006

1. Hat der Angeklagte bereits Klage auf Wandlung eines Vertrages über den Kauf eines Pkws erhoben und übergibt er dem vom Gericht mit der Feststellung der Mängel beauftragten Sachverständigen das Fahrzeug, nachdem er zuvor einen Mangel an der Bremsanlage selbst bewirkt hat, so kann darin bereits ein versuchter (Prozess-)Betrug liegen.

2. Die rechtliche Bewertung eines Vermögensvorteils ist nicht durch das ansonsten unerlaubte Verhalten des Täters beeinflusst. Beim Beweismittelbetrug fehlt es daher an der Rechtswidrigkeit der Bereicherung, wenn das Resultat der wahren Rechtslage entspricht.

3. Bedingter Vorsatz und bewusste Fahrlässigkeit liegen im Grenzbereich eng beieinander. Für den Nachweis bedingten Vorsatzes bei einem Vergehen des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr kann insbesondere an die vom Täter erkannte objektive Größe und Nähe der Gefahr angeknüpft werden. Auch bei einem freisprechenden Urteil ist der Tatrichter deshalb verpflichtet, eine Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Umstände vorzunehmen, die Rückschlüsse auf den bedingten Vorsatz des Angeklagten zulassen.

4. Auch wenn der versuchte (Prozess-)Betrug tateinheitlich mit dem Versuch des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr zusammenfällt, kommt die Qualifikation des Ermöglichens einer Straftat gemäß § 315 Abs. 3 Nr. 1b 1. Alternative in Betracht.

5. Hat der Angeklagte den Tatvorwurf bestritten, kann das Revisionsgericht bei Aufhebung der freisprechenden Entscheidung des Berufungsgerichts nicht selbst über den Schuldspruch befinden; vielmehr muss die Sache unter Aufhebung auch der bisherigen Feststellungen an das Berufungsgericht zurückverwiesen werden.

OLG-MUENCHEN – Beschluss, 4 St RR 113/06 vom 12.07.2006

1. Wird zum Begehen einer Straftat in mittelbarer Täterschaft dadurch angesetzt, dass der Täter einen gutgläubigen Rechtsanwalt einschaltet, so liegt zumindest dann ein Versuch vor, wenn der dem Rechtsanwalt zur Erledigung übergebene Fall in tatsächlicher wie rechtlicher Hinsicht derart einfach gelagert war, dass der Angeklagte aus seiner - alleine maßgeblichen - Sicht davon ausging, der Rechtsanwalt werde ohne weitere Prüfung in engem zeitlichen Zusammenhang die Forderung für den Angeklagten geltend machen.

2. § 354 Abs. 1a StPO ist auch anwendbar bei Änderung des Schuldspruchs im Allgemeinen und einer Änderung des Schuldspruchs infolge einer teilweisen Verfahrensbeschränkung (Anschluss an BGH NJW 2005, 912 und 913).

OLG-HAMM – Urteil, 3 Ss 431/04 vom 22.12.2004

1. Die Kosten für die Entsorgung von Sondermüll einer Vertragspraxis sind Praxiskosten.

2. Unterlässt es der Vertragsarzt der Krankenkasse anzuzeigen, dass er die Kosten für die Entsorgung von Praxissondermüll von Dritten (hier: dem Hersteller) erstattet bekommt, kann dies den objektiven Tatbestand der Untreue zum Nachteil der Krankenkasse erfüllen. Dem Vertragsarzt obliegt auf Grund seiner Stellung im vertragärztlichen Abrechnungssystem insoweit eine "Vermögensbetreuungspflicht".

3. Das Verschweigen der Kostenübernahme kann auch den Tatbestand der Beihilfe zum Betrug oder den Tatbestand des Betruges, begangen durch Unterlassen, erfüllen.

BGH – Urteil, 3 StR 344/03 vom 17.06.2004

Der Verurteilung eines Bandenmitglieds wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs steht nicht entgegen, daß die Einzeldelikte der Betrugsserie der Tätergruppierung in seiner Person aus Rechtsgründen in gleichartiger Tateinheit zusammentreffen und daher gemäß § 52 Abs. 1 StGB gegen ihn nur auf eine Strafe zu erkennen ist.

OLG-KARLSRUHE – Beschluss, 3 Ss 148/02 vom 18.05.2004

Zur Abgrenzung der Drohung i. S. d. § 240 StGB von einer bloßen Warnung.

Zur Verwerflichkeit der Drohung seitens eines Arbeitgebers, seinen Arbeitnehmer in einem bestimmten Weigerungsfall umzusetzen bzw. zu versetzen.

BAYOBLG – Beschluss, 4 St RR 120/03 vom 20.10.2003

Wer Rauschgift einem Boten übergibt, der es absprachegemäß einem Gefangenen in einer Justizvollzugsanstalt als dem endgültigen Empfänger zuspielen soll, ist erst dann wegen vollendeter Abgabe von Betäubungsmitteln strafbar, wenn das Rauschgift in die JVA gelangt ist. Mit der Übergabe der Betäubungsmittel an den Boten kann jedoch bereits die Versuchsstrafbarkeit gegeben sein.

OLG-DRESDEN – Beschluss, 2 Ws 535/99 vom 11.02.2000

Leitsatz:

Anstiftung zur Freiheitsberaubung durch Denunziation beim NKWD 1947/48 und ihre Verjährung.

BGH – Beschluss, 5 StR 622/07 vom 06.03.2008

BRANDENBURGISCHES-OLG – Urteil, 4 U 179/05 vom 12.04.2006

OLG-BAMBERG – Beschluss, 4 W 108/04 vom 20.10.2004

BGH – Beschluss, 1 StR 165/03 vom 27.04.2004

BGH – Urteil, 1 StR 453/02 vom 03.07.2003

BGH – Beschluss, 3 StR 128/03 vom 13.05.2003

BGH – Beschluss, 3 StR 52/01 vom 10.05.2001

BGH – Beschluss, 5 StR 300/00 vom 28.08.2000

BGH – Urteil, 2 StR 43/00 vom 12.07.2000

BGH – Beschluss, 5 StR 176/98 vom 28.10.1998


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