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Tatentschluss

Entscheidungen der Gerichte




BGH – Beschluss, 4 StR 164/09 vom 09.06.2009

Rechtsgebiete:StGB
Stichwort:Tatentschluss
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: BGH - Beschluss, 4 StR 164/09



BGH – Urteil, 2 StR 85/09 vom 20.05.2009

Rechtsgebiete:StPO, StGB
Stichwort:Tatentschluss
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: BGH - Urteil, 2 StR 85/09

BGH – Urteil, 2 StR 302/08 vom 27.03.2009

Rechtsgebiete:BRAO, StGB, StPO
Stichwort:Tatentschluss
Leitsatz:1. In einem Strafverfahren gegen einen Strafverteidiger stehen weder § 97 Abs. 1 Nr. 1 StPO noch § 148 Abs. 1 StPO der Beschlagnahme und Verwertung von Schreiben des beschuldigten Verteidigers an seinen Mandanten entgegen.

2. Ein Mandatsverhältnis begründet keine Straffreiheit für persönliche Schmähungen Dritter, die ein Strafverteidiger gegenüber seinem Mandanten äußert.
Volltext: BGH - Urteil, 2 StR 302/08

OLG-CELLE – Beschluss, 322 SsBs 289/08 vom 24.03.2009

Rechtsgebiete:GG, OWiG, Nds.NiRSG
Schlagworte:Ausnahmetatbestände vom Rauchverbot in Gaststätten, Grenzen verfassungskonformer Auslegung, Voraussetzungen eines gleichheitswidrigen Begünstigungsausschluss
Stichwort:Tatentschluss
Leitsatz:1. Zur Verfassungsmäßigkeit des an Betreiber von Gaststätten gerichteten strafbewehrten Gebots des Nds.NiRSG, Maßnahmen gegen die Missachtung des Rauchverbots in Gaststätten (§ 1 Abs. 1 Nr. 10 Nds.NiRSG) zu ergreifen.

2. Der Begriff "vollständig umschlossenen Nebenraum" einer Gaststätte i.S. von § 2 Abs. 2 S. 1 Nds.NiRSG verlangt eine baulichgegenständliche Trennung von den übrigen Räumen bzw. Räumlichkeiten der Gaststätte. Ein lediglich lüftungstechnisch, nicht aber baulich abgeschlossener Raum lässt sich auch im Wege einer verfassungskonformen Auslegung vor dem Hintergrund von Art. 12 Abs. 1 GG und Art. 3 Abs. 1 GG nicht unter den Ausnahmetatbestand fassen.

3. Es stellt keinen gleichheitswidrigen Begünstigungsausschluss dar, dass der niedersächsische Landesgesetzgeber sich bei der Gestaltung der Ausnahmeregelungen vom Rauchverbot in Gaststätten an typisierenden Regelungen orientiert und dabei Ausnahmetatbestände nicht vorgesehen hat, bei denen das Vorliegen ihrer Voraussetzungen einen gegenüber den typisierten Ausnahmetatbeständen unverhältnismäßig hohen Kontrollaufwand erfordert.
Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 322 SsBs 289/08


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