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Tatbestandswirkungen

Entscheidungen der Gerichte

LAG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, 10 Sa 1164/07 vom 20.08.2007

Wenn ein Sozialplan für eine Betriebsänderung (hier Stilllegung zum 31.12.2010) schon mehr als 7 Jahre im Voraus vereinbart wird, hat ein Arbeitnehmer auch bei einer Eigenkündigung zu einem Termin mehr als 4 Jahre vor Ende der Betriebsänderung schon Anspruch auf die Sozialplanabfindung.

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