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Tatbestandswirkung

Entscheidungen der Gerichte

BFH – Urteil, III R 92/06 vom 02.04.2009

1. Leistet ein als Betreiber einer sonstigen betreuten Wohnform nach § 34 SGB VIII anerkannter Trägerverein einer Pflegeperson Zahlungen für die Erziehung und Unterbringung eines fremden Kindes, so scheidet die Annahme eines Pflegekindschaftsverhältnisses aus, weil das Kind zu Erwerbszwecken in den Haushalt der Pflegeperson aufgenommen worden ist (§ 32 Abs. 1 Nr. 2 EStG).

2. Die sozialrechtliche Einordnung als sonstige betreute Wohnform hat steuerrechtliche Tatbestandswirkung. Es kommt daher nicht darauf an, ob die Unterbringung des Kindes sozialrechtlich als Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII hätte behandelt werden müssen.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 1 A 10388/08.OVG vom 15.10.2008

1. Ein die Abweichung von Zielen der Raumordnung zulassender Bescheid der obersten Landesplanungsbehörde ist nicht nur gegenüber der Belegenheitsgemeinde des Vorhabens, sondern auch gegenüber anderen Kommunen ein Verwaltungsakt.

2. Das Beeinträchtigungsverbot nach Kap. 3.4.1.3 Abs. 8 des Landesentwicklungsprogramms (LEP) III stellt ein verbindliches Ziel der Raumordnung nach § 3 Nr. 2 ROG dar.

3. Im Einzelfall können auch Feststellungen in einem Bescheid der zuständigen Raumordnungsbehörde zum Nichterfordernis einer Zielabweichung nach § 8 Abs. 3 LPlG einen Verwaltungsakt begründen (hier bejaht).

4. Einer Nachbarkommune fehlt nicht das Rechtsschutzbedürfnis für das Vorgehen gegen einen ihr ungünstigen Zielabweichungsbescheid, da dieser im Falle seiner Bestandskraft Tatbestandswirkung entfaltet und eine inzidente Überprüfung in einem späteren Normenkontrollverfahren folglich ausgeschlossen wäre.

BFH – Urteil, III R 91/07 vom 25.09.2008

1. Der Registrierung des arbeitsuchenden Kindes bzw. der daran anknüpfenden Bescheinigung der Agentur für Arbeit kommt keine (echte) Tatbestandswirkung für den Kindergeldanspruch nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG zu.

2. Entscheidend für den Kindergeldanspruch ist vielmehr, ob sich das Kind im konkreten Fall tatsächlich bei der Arbeitsvermittlung als Arbeitsuchender gemeldet hat bzw. diese Meldung alle drei Monate erneuert hat.

HESSISCHER-VGH – Urteil, 4 N 869/07 vom 21.02.2008

1. Ein Bebauungsplan, dessen Verwirklichung an artenschutzrechtlichen Zugriffs- und Störungsverboten im Sinne des § 42 BNatSchG scheitert, kann gegen § 1 Abs. 3 BauGB verstoßen. Ein Verstoß gegen § 1 Abs. 3 BauGB liegt aber nicht vor, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung einer Befreiung gemäß § 62 BNatSchG vorliegen (sog. Befreiungslage).

2. Einzelfall, in dem es durch überwiegende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt ist, von den Verboten des § 42 Abs. 1 Nrn. 1 und 3 BNatSchG eine Befreiung gemäß § 62 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG zu erteilen.

3. Die Niststätten europäischer Vogelarten sind dann nicht im Sinne des § 42 Abs. 1 Nrn. 1 und 3 BNatSchG betroffen, wenn die im Plangebiet festgestellten Vogelarten ihre Niststätten nur während einer Brutperiode nutzen und auch auf die künftige Nutzbarkeit des Brutreviers nicht angewiesen sind, da genügend Ausweichmöglichkeiten in der Umgebung vorhanden sind.

4. Die Festsetzung flächenbezogener Schallleistungspegel ist hinreichend bestimmt, wenn sich mit Hilfe der Bebauungsplanbegründung feststellen lässt, nach welcher Methode die voraussichtliche Schallausbreitung zu berechnen ist (hier: Bezugnahme auf die DIN 18005).

BFH – Urteil, III R 90/03 vom 25.10.2007

Weder aus Art. 24 noch aus Art. 29 des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (Genfer Konvention) ergibt sich ein Anspruch auf Kindergeld.

BFH – Urteil, I R 43/06 vom 26.09.2007

Eine Fortsetzungsfeststellungsklage ist nicht zulässig, wenn der mit ihr angegriffene Verwaltungsakt sich schon vor der Klageerhebung erledigt hatte und die Feststellung der Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts nicht Voraussetzung dafür ist, dass der Kläger einen effektiven Rechtsschutz erhält.

BFH – Urteil, III R 55/02 vom 25.07.2007

Ausländische Staatsangehörige, die vor dem 1. April 1999 eine Tätigkeit als Mitglied des Verwaltungs- und technischen Personals oder des dienstlichen Hauspersonals einer Botschaft aufgenommen haben und nicht im Besitz eines ausländerrechtlichen Aufenthaltstitels sind, haben Anspruch auf Kindergeld, wenn sie einen vom Auswärtigen Amt ausgestellten "gelben Ausweis" besitzen und hinsichtlich der Sozialversicherungs- sowie der Einkommensteuerpflicht als ständig ansässig behandelt worden sind.

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 6 BV 05.2153 vom 05.02.2007

1. Die Umgestaltung einer Ortsstraße zum Fußgängerbereich ist auch dann eine nach Art. 5 Abs. 1 KAG beitragsfähige Verbesserung, wenn mit ihr zugleich städtebauliche Ziele wie die Gestaltung des Ortsbilds und die Förderung des ÖPNV durch Einrichtung einer zentralen Umsteigehaltestelle verfolgt werden.

2. Beitragsbegründender Vorteil für ein anliegendes Grundstück ist die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Einrichtung, ohne dass es auf die im Verhältnis zu anderen anliegenden Grundstücken geringere tatsächliche Nutzung ankommt.

3. Der Beitragsmaßstab einer Sondersatzung, der typisierend auf die Grundstücksflächen, den Unterschied von Wohnen und Gewerbe sowie die Zahl der Vollgeschosse abstellt, genügt dem Abstufungsgebot des Art. 5 Abs. 2 KAG, auch wenn die Anliegergrundstücke in unterschiedlicher Intensität genutzt werden. Einer feineren Ausdifferenzierung bedarf es nicht.

THUERINGER-OVG – Urteil, 3 KO 237/05 vom 06.04.2006

1. Als Gebietskörperschaft, der Aufgaben der Jugendhilfe als örtlicher Träger übertragen sind, kann der Landkreis nicht zugleich freier gemeinnütziger Träger sein; dies gilt unabhängig von der privatrechtlichen Handlungsform, in der er sich betätigt (hier gGmbH).

2. Die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII entfaltet eine Bindung in der Form der Tatbestandswirkung nur für den Bereich des SGB VIII.

3. Die bundesrechtlichen Regelungen in §§ 69 ff. SGB VIII zur Trägerstruktur der Jugendhilfe und zur Behördenorganisation bilden einen abschließenden Gestaltungsrahmen, sofern der Landesgesetzgeber auf eine Übertragung von Aufgaben i. S. d. § 69 Abs. 2 SGB VIII verzichtet hat.

Durch § 22 Abs. 2 ThürKitaG wird den Gemeinden nur die Wahrnehmung, Kindergartenplätze in der erforderlichen Anzahl bereitzustellen, auferlegt; eine über eine solche Wahrnehmungs-Zuständigkeit hinausgehende Aufgabenverlagerung liegt darin nicht.

BAG – Urteil, 2 AZR 46/05 vom 02.03.2006

Die Vorschrift des § 91 Abs. 2 Satz 1 SGB IX verdrängt die Kündigungserklärungsfrist des § 626 Abs. 2 BGB nicht. Mit dem bestandskräftigen, zustimmenden Verwaltungsakt des Integrationsamtes steht auch nicht etwa zugleich fest, dass die 2-Wochen-Frist des § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB gewahrt ist. Von den Gerichten für Arbeitssachen ist die Einhaltung der Frist des § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB eigenständig zu prüfen.

BGH – Urteil, III ZR 367/04 vom 06.10.2005

Trägt der Kläger unter Vorlage einer von ihm und dem Beklagten unterzeichneten Vertragsurkunde - die dazu, ob der Beklagte den Vertrag in eigenem Namen oder im Namen eines Dritten abschließen wollte, auslegungsbedürftig und -fähig ist - vor, der betreffende Vertrag sei zwischen ihm und dem Beklagten abgeschlossen worden, so kann dieser Vortrag Gegenstand eines gerichtlichen Geständnisses des Beklagten sein (Anschluss an BGH, Urteil vom 16. Juli 2003 - XII ZR 100/00 - NJW-RR 2003, 1578).

BGH – Urteil, 2 StR 457/04 vom 27.04.2005

Bei der Prüfung, ob ein strafbares Verhalten im Sinne der §§ 92 Abs. 1 Nr. 1 und 6, 92 a Abs. 1 AuslG bzw. der §§ 95 Abs. 1 Nr. 2 und 3, 96 Abs. 1 AufenthG vorliegt, gebietet es das Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG, allein auf eine formell wirksame Einreise- oder Aufenthaltsgenehmigung (Visum) abzustellen.

Ausländerrechtlichen Erlaubnissen kommt daher in den verwaltungsakzessorischen Tatbeständen des Ausländergesetzes und des Aufenthaltsgesetzes Tatbestandswirkung zu.

BAG – Urteil, 4 AZR 55/04 vom 01.12.2004

Die Wendung in einem Kündigungsschreiben eines Arbeitgeberverbandsmitglieds "Hiermit kündigen wir die Mitgliedschaft ... zum nächstmöglichen Termin" ist in der Regel als eine satzungsgemäße Beendigung der Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband auszulegen.

THUERINGER-OVG – Beschluss, 4 EO 886/04 vom 28.09.2004

1. Wenn eine Hundesteuersatzung für die Erhebung einer erhöhten Hundesteuer darauf abstellt, ob es sich um einen gefährlichen Hund handelt, dessen Haltung einer Genehmigung bedarf (hier §§ 3, 1 ThürGefHuVO), dann ist bei dieser satzungsrechtlichen Ausgestaltung im Besteuerungsverfahren grundsätzlich eigenständig zu prüfen, ob der Hund die Tatbestandsmerkmale eines "gefährlichen Hundes" gemäß § 1 ThürGefHuVO erfüllt.

2. Das gefahrenabwehrrechtliche Verfahren nach der Thüringer Gefahren-Hundeverordnung hat keine Bindungswirkung für das steuerrechtliche Verfahren, sofern sie nicht ausdrücklich normativ angeordnet ist. Das bedeutet nicht, dass die zuständige Behörde den für das Besteuerungsverfahren relevanten Sachverhalt vollständig neu zu ermitteln hätte und Feststellungen, die im ordnungsbehördlichen Verfahren nach der Thüringer Gefahren-Hundeverordnung getroffen wurden, unberücksichtigt bleiben müssten.

BFH – Urteil, III R 50/02 vom 18.03.2004

1. Der Abzug von Unterhaltsleistungen nach § 33a Abs. 1 Satz 2 EStG 1996 an gesetzlich unterhaltsberechtigten Personen gleichgestellte Personen setzt zum einen eine tatsächliche Kürzung oder den vollständigen Wegfall entsprechender öffentlicher Mittel wegen der Unterhaltsleistungen des Steuerpflichtigen voraus, zum anderen ist im Regelfall ein Nachweis durch eine Bescheinigung der zuständigen Behörde zu erbringen.

2. Die Bescheinigung kann noch nachträglich erbracht werden und kann sogar gänzlich entbehrlich sein, wenn der Wegfall öffentlicher Mittel offenkundig ist. Ausnahmsweise kann die Finanzbehörde gehalten sein, entsprechende Auskünfte von der zuständigen Behörde im Wege der Amtshilfe einzuholen, wenn es der unterstützten Person trotz ihres ernsthaften und nachhaltigen Bemühens nicht gelingt, die Bescheinigung von der zuständigen Behörde zu erlangen.

BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 5 C 03.2024 vom 14.10.2003

Ab Erlass eines Widerrufsbescheids gem. § 73 AsylVfG liegt trotz der aufschiebenden Wirkung einer dagegen gerichteten Klage ein zureichender Grund vor, um das Verfahren einer auf Einbürgerung (unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit nach § 87 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 AuslG) gerichteten Untätigkeitsklage gem. § 75 Satz 3 VwGO auszusetzen.

BAG – Urteil, 2 AZR 245/02 vom 17.06.2003

Die Zulässigkeitserklärung der zuständigen Behörde zur Kündigung einer schwangeren Arbeitnehmerin nach § 9 Abs. 3 MuSchG muß zum Kündigungszeitpunkt vorliegen, aber noch nicht bestandskräftig sein.

BFH – Urteil, IV R 30/01 vom 10.04.2003

Ist der Verwaltungsakt, mit dem der Beginn einer Außenprüfung festgesetzt wurde, rechtswidrig und hat der Steuerpflichtige ihn oder die Prüfungsanordnung angefochten, so beinhaltet ein Antrag auf AdV der Prüfungsanordnung nicht auch einen Antrag auf Verschiebung des Beginns der Prüfung i.S. des § 197 Abs. 2 AO 1977.

Der Lauf der Festsetzungsfrist wird in einem solchen Fall nicht gemäß § 171 Abs. 4 Satz 1 AO 1977 gehemmt (Abgrenzung zu den BFH-Urteilen vom 18. Oktober 1988 VII R 123/85, BFHE 154, 446, BStBl II 1989, 76, und vom 25. Januar 1989 X R 158/87, BFHE 156, 18, BStBl II 1989, 483).

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 7 B 01.3087 vom 30.10.2002

Intendiertes Ermessen bei der Rücknahme einer durch unrichtige Angaben erwirkten Befreiung von der Rundfunkgebühr

BGH – Beschluss, III ZR 237/00 vom 25.10.2001

Der Ersatzkassenverband nimmt bei der Zulassung von Leistungserbringern für die Abgabe von Hilfsmitteln und bei deren Widerruf (§ 126 SGB V) als "Beliehener" hoheitliche Aufgaben wahr; für Amtspflichtverletzungen des Verbandes haftet die Bundesrepublik Deutschland, da die Beleihung unmittelbar auf Bundesgesetz beruht.

BVERWG – Urteil, BVerwG 1 C 26.00 vom 19.06.2001

1. Auf Grund eines Aufnahmebescheids (§ 26 BVFG) eingereiste Personen können nur unter den Voraussetzungen des § 4 Abs. 3 Satz 1 BVFG die Eigenschaft als Statusdeutsche (Art. 116 Abs. 1 GG) erwerben. Die Zulassung der Einreise im Wege des Aufnahmeverfahrens bewirkt als solche noch nicht den Erwerb dieser Eigenschaft.

2. Bei der Entscheidung über die Eigenschaft als Spätaussiedler im Rahmen einer auf Feststellung des Deutschen-Status gerichteten Klage ist das Verwaltungsgericht gemäß § 15 Abs. 1 Satz 2 BVFG an die bestandskräftig gewordene behördliche Versagung einer Spätaussiedlerbescheinigung nach § 15 Abs. 1 Satz 1 BVFG gebunden.

BGH – Urteil, III ZR 242/98 vom 12.10.2000

Kurkölnische Bergordnung von 1669; BBergG §§ 34, 42, 43; BGB § 242 Cd

a) Zur Auslegung des Begriffs "Marmor" in der kurkölnischen Bergordnung von 1669 (im Anschluß an RGZ 147, 161).

b) Der Grundstückseigentümer ist beim Abbau von Grundeigentümerbodenschätzen berechtigt, nach Maßgabe des § 42 BBergG bergfreie Mineralien mitzugewinnen. Die §§ 34 und 43 BBergG gelten entsprechend.

c) Stoßen Grundeigentümer-Abbau und Bergbau auf verliehenes Mineral an derselben Stelle des Grubenfeldes zusammen, ohne daß ein getrennter Abbau möglich ist, kommt regelmäßig dem zeitlich früher aufgenommenen Betrieb der Vorrang zu. Die Entscheidung, ob beide Bodenschätze nur gemeinschaftlich gewonnen werden können, ist der zuständigen Verwaltungsbehörde vorbehalten.

d) Voraussetzung für die zulässige Mitgewinnung eines anderen Bodenschatzes durch den Bergwerkseigentümer ist ein ernsthaft auf die Förderung des verliehenen Minerals gerichteter Betrieb. Bergbau, der unter dem Deckmantel des Abbaus regaler Mineralien ausschließlich darauf gerichtet wird, Grundeigentümerbodenschätze zu gewinnen, ist unzulässige Rechtsausübung.

BGH, Urteil vom 12. Oktober 2000 - III ZR 242/98 -
OLG Hamm
LG Arnsberg

BAG – Beschluss, 2 ABR 1/00 vom 08.06.2000

Leitsätze:

1. Die vom Arbeitgeber gemäß § 2 BeschSchG zu treffenden vorbeugenden Schutzmaßnahmen gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz berechtigen ihn nicht, der sexuellen Belästigung beschuldigte Arbeitnehmer zu entlassen, wenn ihnen eine entsprechende Tat nicht nachgewiesen werden kann. Auch § 4 BeschSchG gewährt insoweit kein Kündigungsrecht.

2. Eine Kündigung wegen des Verdachts sexueller Belästigung bleibt nach allgemeinen Grundsätzen zulässig.

Hinweise des Senats:

vgl. Senatsbeschluß vom 16. September 1999 - 2 ABR 68/98 -

Aktenzeichen: 2 ABR 1/00
Bundesarbeitsgericht 2. Senat Beschluß vom 8. Juni 2000
- 2 ABR 1/00 -

I. Arbeitsgericht
Wuppertal
- 4 BV 90/98 -
Beschluß vom 15. Januar 1999

II. Landesarbeitsgericht
Düsseldorf
- 12 TaBV 35/99 -
Beschluß vom 8. Dezember 1999

BAG – Urteil, 3 AZR 675/98 vom 14.12.1999

Leitsätze:

Die satzungsgemäße Übertragung eines Teilbestandes von Pensionsversicherungen von einer Pensionskasse auf ein Unternehmen der Lebensversicherung bedarf nach § 14 VAG der Genehmigung des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen. Ist diese Genehmigung bestandskräftig erteilt, bedarf es zum Wirksamwerden der Übertragung nicht mehr der Zustimmung der einzelnen Versorgungsanwärter.

Aktenzeichen: 3 AZR 675/98
Bundesarbeitsgericht 3. Senat Urteil vom 14. Dezember 1999
- 3 AZR 675/98 -

I. Arbeitsgericht
Hamburg
- 13 Ca 292/95 -
Urteil vom 7. Februar 1996

II. Landesarbeitsgericht
Hamburg
- 3 Sa 72/96 -
Urteil vom 21. Juli 1998

BSG – Urteil, B 13 RJ 49/98 R vom 01.09.1999

Der Rentenversicherungsträger darf sich auf die Bestandskraft des Rentenbescheides nur dann nicht berufen, wenn dieser "offensichtlich" fehlerhaft ist.

BSG – Urteil, B 2 U 22/98 R vom 10.08.1999

Die Anerkennung eines Arbeitsunfalls durch die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft bindet den Träger der allgemeinen Unfallversicherung.

BAG – Urteil, 7 AZR 661/97 vom 07.07.1999

Leitsätze:

1. Sozialhilfemaßnahmen nach den §§ 18 ff. BSHG (Hilfe zur Arbeit) sind in der Regel nur von vorübergehender Natur. Daher kann die Befristung eines Arbeitsvertrages, der als Hilfe zur Arbeit abgeschlossen wird, sachlich gerechtfertigt sein.

2. Stellt der Sozialhilfeträger den Hilfesuchenden bei sich selbst ein, kann er sich auf diese Befristungsmöglichkeit allenfalls berufen, wenn er die Arbeitsverhältnisse, die er in Vollzug der §§ 18 ff. BSHG als Sozialhilfemaßnahmen begründet, deutlich gegenüber denjenigen Arbeitsverhältnissen abgrenzt, die er in seiner Eigenschaft als Arbeitgeber des ersten Arbeitsmarkts zur Erledigung seiner Verwaltungsaufgaben begründet.

Aktenzeichen: 7 AZR 661/97
Bundesarbeitsgericht 7. Senat Urteil vom 7. Juli 1999
- 7 AZR 661/97 -

I. Arbeitsgericht
Berlin
- 94 Ca 46072/96 -
Urteil vom 21. März 1997

II. Landesarbeitsgericht
Berlin
- 17 Sa 89/97 -
Urteil vom 29. September 1997

BSG – Urteil, B 12 KR 11/99 R vom 17.06.1999

Die Feststellungsklage, die das durch eine Statusentscheidung zu regelnde Versicherungsverhältnis betrifft, ist unzulässig, wenn der Kläger die Statusentscheidung nicht anfechten könnte.

BSG – Urteil, B 12 KR 27/98 R vom 17.06.1999

Bescheide über Leistungsausschlüsse in der Krankenversicherung haben sich nicht schon deswegen auf andere Weise erledigt, weil der den Leistungsausschluß regelnde § 310 Abs. 2 RVO durch das Gesundheitsreformgesetz (GRG) mit Wirkung vom 01.01.1989 aufgehoben wurde

BAG – Urteil, 9 AZR 100/97 vom 17.02.1998

Leitsatz:

Ein Arbeitnehmer hat nach dem Hamburgischen Bildungsurlaubsgesetz einen Anspruch auf bezahlte Freistellung, wenn die Bildungsveranstaltung auch dazu dient, die berufliche Mobilität des Arbeitnehmers zu erhalten, zu verbessern oder zu erweitern. Ein Sprachkurs erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen, wenn der Arbeitnehmer die vermittelten Kenntnisse zwar nicht für seine gegenwärtige Arbeitsaufgabe benötigt, der Arbeitgeber aber grundsätzlich Wert auf Arbeitnehmer mit Sprachkenntnissen legt und entsprechende Tätigkeitsbereiche bestehen.

Aktenzeichen: 9 AZR 100/97
Bundesarbeitsgericht 9. Senat Urteil vom 17. Februar 1998
- 9 AZR 100/97 -

I. Arbeitsgericht
Hamburg
- 25 Ca 148/96 -
Urteil vom 25. Juni 1996

II. Landesarbeitsgericht
Hamburg
- 1 Sa 40/96 -
Urteil vom 19. Dezember 1996

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