JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > T > tatbestandliche Rückanknüpfung an einen gewöhnlichen Aufenthalt vor Inkraftreten des Bundessozialhilfegesetzes in den neuen Bundesländern
| Rechtsgebiete: | BSHG F. 1991, EinigungsV Anl. I |
| Schlagworte: | Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers des "Anstaltsortes", tatbestandliche Rückanknüpfung an einen gewöhnlichen Aufenthalt vor Inkraftreten des Bundessozialhilfegesetzes in den neuen Bundesländern |
| Stichwort: | tatbestandliche Rückanknüpfung an einen gewöhnlichen Aufenthalt vor Inkraftreten des Bundessozialhilfegesetzes in den neuen Bundesländern |
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. Für die Erstattung von Kosten nach § 103 Abs. 1 BSHG F. 1991, die nach dem Inkrafttreten des Bundessozialhilfegesetzes in den neuen Bundesländern (1. Januar 1991) aufgewendet worden sind, kann auch auf einen im Bereich der neuen Bundesländer vor diesem Zeitpunkt begründeten gewöhnlichen Aufenthalt zurückgegriffen werden. 2. Erstattungsansprüche zwischen Sozialhilfeträgern der neuen Bundesländer werden durch die Maßgabe Nr. 3 b) der Anlage I Kap. X Sachgebiet H Abschnitt III zum Einigungsvertrag nicht berührt. Urteil des 5. Senats vom 15. Juni 1998 - BVerwG 5 C 30.97 - I. VG Leipzig vom 08.09.1994 - Az.: VG 2 K 1307/93 - II. OVG Bautzen vom 25.08.1997 - Az.: OVG 2 S 23/95 - |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 30.97 | |
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