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JuraForum.deUrteileSchlagwörterTtatbestandliche Rückanknüpfung an einen gewöhnlichen Aufenthalt vor Inkraftreten des Bundessozialhilfegesetzes in den neuen Bundesländern 

tatbestandliche Rückanknüpfung an einen gewöhnlichen Aufenthalt vor Inkraftreten des Bundessozialhilfegesetzes in den neuen Bundesländern

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BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 30.97 vom 15.06.1998

Rechtsgebiete:BSHG F. 1991, EinigungsV Anl. I
Schlagworte:Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers des "Anstaltsortes", tatbestandliche Rückanknüpfung an einen gewöhnlichen Aufenthalt vor Inkraftreten des Bundessozialhilfegesetzes in den neuen Bundesländern
Stichwort:tatbestandliche Rückanknüpfung an einen gewöhnlichen Aufenthalt vor Inkraftreten des Bundessozialhilfegesetzes in den neuen Bundesländern
Leitsatz:Leitsätze:

1. Für die Erstattung von Kosten nach § 103 Abs. 1 BSHG F. 1991, die nach dem Inkrafttreten des Bundessozialhilfegesetzes in den neuen Bundesländern (1. Januar 1991) aufgewendet worden sind, kann auch auf einen im Bereich der neuen Bundesländer vor diesem Zeitpunkt begründeten gewöhnlichen Aufenthalt zurückgegriffen werden.

2. Erstattungsansprüche zwischen Sozialhilfeträgern der neuen Bundesländer werden durch die Maßgabe Nr. 3 b) der Anlage I Kap. X Sachgebiet H Abschnitt III zum Einigungsvertrag nicht berührt.

Urteil des 5. Senats vom 15. Juni 1998 - BVerwG 5 C 30.97 -

I. VG Leipzig vom 08.09.1994 - Az.: VG 2 K 1307/93 -
II. OVG Bautzen vom 25.08.1997 - Az.: OVG 2 S 23/95 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 30.97




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