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Tat liegt 1,5 Jahre zurück

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ss 361/05 vom 11.10.2005

Rechtsgebiete:StPO, StGB
Schlagworte:erheblich verminderte Schuldfähigkeit, Ausführungen zur Strafrahmenverschiebung, Fahrverbot, Tat liegt 1, 5 Jahre zurück, länger zurückliegende Tat
Stichwort:Tat liegt 1,5 Jahre zurück
Leitsatz:Zur Strafrahmenverschiebung unter Berücksichtigung der neueren obergerichtlichen Rechtsprechung bei alkoholbedingt erheblich verminderter Schuldfähigkeit
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 4 Ss 361/05




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