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Taschengeldpfändung wegen vorehelicher Darlehensschuld.

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OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 16 W 130/01 vom 20.08.2001

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Taschengeldpfändung wegen vorehelicher Darlehensschuld.
Stichwort:Taschengeldpfändung wegen vorehelicher Darlehensschuld.
Leitsatz:Die Billigkeitsentscheidung nach § 850 b Absatz 2 ZPO unterliegt strengen Anforderungen, wenn Taschengeld wegen vorehelicher Darlehensschuld gepfändet werden soll.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 16 W 130/01




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