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Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Beschluss, 1 ABR 36/08 vom 10.02.2009

Rechtsgebiete:GG, TVG, ArbGG, ZPO
Schlagworte:Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft
Stichwort:Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft
Leitsatz:Für die Satzung einer nach dem Berufsgruppenprinzip organisierten Gewerkschaft gelten die allgemeinen Bestimmtheitsanforderungen. Eine über den verlautbarten Satzungsinhalt hinaus in Anspruch genommene ungeschriebene Annex-Zuständigkeit besteht nicht.
Volltext: BAG - Beschluss, 1 ABR 36/08



BAG – Beschluss, 1 ABR 41/04 vom 27.09.2005

Rechtsgebiete:ArbGG, GG, TVG
Schlagworte:Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft
Stichwort:Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft
Leitsatz:1. Eine Gewerkschaft kann auf Grund ihrer Satzungs- und Tarifautonomie frei entscheiden, für welche Arbeitnehmer und in welchen Wirtschaftsbereichen sie tätig werden will. Sie hat auch das Recht, den Zuständigkeitsbereich zu ändern. Eine Änderung ist nicht deshalb unzulässig, weil für den neu erfassten Bereich bereits eine andere Gewerkschaft tarifzuständig ist.

2. Den Gewerkschaften ist es grundsätzlich nicht verwehrt, sich in ihrer Satzungskompetenz zu beschränken und Änderungen der Satzung von der Zustimmung Dritter abhängig zu machen. Ein Verstoß gegen einen derartigen Zustimmungsvorbehalt führt im Außenverhältnis nicht notwendig zur Unwirksamkeit der Satzungsänderung.
Volltext: BAG - Beschluss, 1 ABR 41/04


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