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Tarifzuständigkeit

Entscheidungen der Gerichte




HESSISCHES-LAG – Urteil, 9 SaGa 2098/06 vom 11.01.2007

Rechtsgebiete:GG, ArbGG, BGB, ZPO
Schlagworte:Arbeitskampf, Streik, Untersagung, Tarifzuständigkeit, Flugsicherung, Vorfeldkontrolle
Stichwort:Tarifzuständigkeit
Leitsatz:Angekündigte Arbeitskampfmaßnahmen können im Wege der einstweiligen Verfügung untersagt werden, wenn mit hinreichender Wahrscheinlichkeit festgestellt werden kann, dass die Gewerkschaft für das Unternehmen nicht tarifzuständig ist und infolge eines Streiks erhebliche wirtschaftliche Beeinträchtigungen drohen.

Der Bereich der Vorfeldkontrolle eines Flughafens (Vorfeldlotsen, Aproncontroller) ist keine Flugsicherung.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 9 SaGa 2098/06



LAG-MUENCHEN – Beschluss, 11 TaBV 33/04 vom 12.04.2005

Rechtsgebiete:TVG, ArbGG
Schlagworte:Mitgliedschaft OT, Tarifzuständigkeit, Tarifbindung
Stichwort:Tarifzuständigkeit
Leitsatz:1. Die nach der Satzung des Landesverbands des Bayerischen Einzelhandels e.V. mögliche Mitgliedschaft ohne Tarifbindung ist verbandsrechtlich zulässig und verstößt nicht gegen höherrangiges Recht.

2. § 3 Abs. 1 TVG regelt die Normsetzungsbefugnis der Koalitionen und begrenzt sie auf deren Mitglieder. Die Vorschrift regelt damit aber nicht die Tarifzuständigkeit in personeller Hinsicht
Volltext: LAG-MUENCHEN - Beschluss, 11 TaBV 33/04

LAG-KOELN – Beschluss, 7 TaBV 57/02 vom 08.01.2003

Rechtsgebiete:BetrVG, ZPO
Schlagworte:Betriebsratswahl, Anfechtung, Wählbarkeit, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Tarifzuständigkeit, im Betrieb vertretene Gewerkschaft, Betriebsneugründung
Stichwort:Tarifzuständigkeit
Leitsatz:1. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Beschwerdebe-gründungsfrist: Zur Abgrenzung des Verschuldens des Anwalts und seiner Büroangestellten.

2. Zur Tarifzuständigkeit der Gewerkschaft ver.di bei Krankenhaushilfsbetrieben.

3. Werden in einem Krankenhaus eingesetzte Arbeitnehmer verschiedener Fremdunternehmen mit eigenen Arbeitskräften in einem neu gegründeten Unternehmen zusammengeführt, dessen Unternehmenszweck in nicht-medizinischen Dienstleistungen aller Art für das Krankenhaus besteht, und entsteht dabei ein neuer Betrieb mit eigener Organisations- und Leitungsstruktur, so findet hierauf § 8 Abs. 2 BetrVG und nicht § 8 Abs. 1 BetrVG Anwendung.
Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 7 TaBV 57/02


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