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Tarifvertraglicher Freistellungs- und Entgeltfortzahlungsanspruch für die Teilnahme an Zusammenkünften gewerkschaftlicher Art

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 3 AZR 352/97 vom 20.04.1999

Rechtsgebiete:TVG, MTV Institut für Rundfunktechnik GmbH
Schlagworte:Tarifvertraglicher Freistellungs- und Entgeltfortzahlungsanspruch für die Teilnahme an Zusammenkünften gewerkschaftlicher Art
Stichwort:Tarifvertraglicher Freistellungs- und Entgeltfortzahlungsanspruch für die Teilnahme an Zusammenkünften gewerkschaftlicher Art
Leitsatz:Leitsatz:

Eine tarifvertragliche Bestimmung, die einen Anspruch auf Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung der Vergütung für die Teilnahme an Zusammenkünften gewerkschaftlicher Art einräumt, soweit der Teilnahme nicht zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen, kann diesen Anspruch auch einem Arbeitnehmer für die Zeit seiner Teilnahme an Tarifverhandlungen als Mitglied einer gewerkschaftlichen Tarifkommission geben. Gegen die Wirksamkeit einer solchen Bestimmung bestehen keine rechtlichen Bedenken.

Aktenzeichen: 3 AZR 352/97
Bundesarbeitsgericht 3. Senat Urteil vom 20. April 1999
- 3 AZR 352/97 -

I. Arbeitsgericht
München
- 12 Ca 12960/95 -
Urteil vom 07. Mai 1996

II. Landesarbeitsgericht
München
- 1 Sa 994/96 -
Urteil vom 21. März 1997
Volltext: BAG - Urteil, 3 AZR 352/97




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