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Tarifvertragliche Residenzpflicht eines Hausmeisters

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 4 AZR 316/05 vom 07.06.2006

Rechtsgebiete:GG, KSchG, BGB, BbgMeldeG, MeldeG Berlin, MTV-GSW
Schlagworte:Tarifvertragliche Residenzpflicht eines Hausmeisters
Stichwort:Tarifvertragliche Residenzpflicht eines Hausmeisters
Leitsatz:1. Ein Tarifvertrag kann die Verpflichtung eines Arbeitnehmers zur Begründung eines Wohnsitzes am Ort seiner Tätigkeit begründen, wenn dieser Verpflichtung ein durch die Besonderheit des Arbeitsverhältnisses begründetes berechtigtes Interesse des Arbeitgebers zu Grunde liegt (hier: Hausmeister).

2. Die Erfüllung einer solchen Verpflichtung richtet sich nicht nach melderechtlichen, sondern nach bürgerlich-rechtlichen Kriterien (§ 7 BGB).
Volltext: BAG - Urteil, 4 AZR 316/05




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