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Tarifvertragliche Öffnungsklausel für arbeitsvertragliche Sonderregelungen

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 4 AZR 284/00 vom 30.05.2001

Rechtsgebiete:Manteltarifvertrag für Arbeitnehmer im Groß- und Außenhandel NRW
Schlagworte:Tarifvertragliche Öffnungsklausel für arbeitsvertragliche Sonderregelungen
Stichwort:Tarifvertragliche Öffnungsklausel für arbeitsvertragliche Sonderregelungen
Leitsatz:Von dem Tarifvertrag abweichende einzelarbeitsvertragliche Regelungen über Mehr-, Sonn-, Feiertags-, Nacht- oder Schichtarbeit, hier über Mehrarbeitszuschläge, sind jedenfalls für die in § 4 Ziff. 10 MTV genannten Berufsgruppen zulässig, ohne daß es darauf ankommt, ob auch im Einzelfall in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft anfällt und eine bestimmte Arbeitszeit nicht eingehalten werden kann.
Volltext: BAG - Urteil, 4 AZR 284/00




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