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JuraForum.deUrteileSchlagwörterTTarifvertragliche Öffnungsklausel für arbeitsvertragliche Sonderregelungen 

Tarifvertragliche Öffnungsklausel für arbeitsvertragliche Sonderregelungen

Entscheidungen der Gerichte

BAG – Urteil, 4 AZR 284/00 vom 30.05.2001

Von dem Tarifvertrag abweichende einzelarbeitsvertragliche Regelungen über Mehr-, Sonn-, Feiertags-, Nacht- oder Schichtarbeit, hier über Mehrarbeitszuschläge, sind jedenfalls für die in § 4 Ziff. 10 MTV genannten Berufsgruppen zulässig, ohne daß es darauf ankommt, ob auch im Einzelfall in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft anfällt und eine bestimmte Arbeitszeit nicht eingehalten werden kann.

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