JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > T > Tarifvertragliche Bestimmungen als Rechtsvorschriften
| Rechtsgebiete: | HmbPersVG, BPersVG, GG |
| Schlagworte: | Tarifvertragliche Bestimmungen als Rechtsvorschriften, Anordnung von Bereitschaftsdienst, antizipierte Überstundenanordnung, Überstundenvergütung und Freizeitausgleich, unregelmäßige und kurzfristige Festsetzung der Dienstzeit nach nicht vorhersehbaren Erfordernissen, Mitbestimmung des Personalrates und demokratisches Prinzip, finanzielle Tragweite einer mitbestimmungspflichtigen Maßnahme. |
| Stichwort: | Tarifvertragliche Bestimmungen als Rechtsvorschriften |
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. Zu den Rechtsvorschriften im Sinne von § 86 Abs. 1 HmbPersVG, die der Mitbestimmung des Personalrates in sozialen Angelegenheiten vorgehen, gehören auch tarifvertragliche Bestimmungen. 2. Die Anordnung von Bereitschaftsdienst ist unabhängig davon, ob Überstundenvergütung oder Freizeitausgleich gewährt wird, als Anordnung von Überstunden nach § 86 Abs. 1 Nr. 1 HmbPersVG mitbestimmungspflichtig. 3. Das Mitbestimmungsrecht des Personalrates ist in den Fällen des § 104 Satz 3 BPersVG ganz ausgeschlossen, wenn der jeweilige Landesgesetzgeber verfassungsrechtlich gebotene Einschränkungen des Mitbestimmungsrechts nicht normiert hat. 4. Die finanzielle Tragweite einer Maßnahme führt als solche grundsätzlich nicht zur Einschränkung der Mitbestimmung des Personalrates; ob für außerordentliche Auswirkungen Abweichendes gilt, bleibt offen. Beschluss des 6. Senats vom 28. März 2001 - BVerwG 6 P 4.00 - I. VG Hamburg vom 04.04.1997 - Az.: 1 VG FL 29/96 - II. OVG Hamburg vom 18.01.2000 - Az.: OVG 8 Bf 107/97.PVL - |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 6 P 4.00 | |
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