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LAG-MUENCHEN – Urteil, 3 Sa 3/09 vom 30.04.2009

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Ausschlussfrist, tarifvertragliche
Stichwort:tarifvertragliche
Leitsatz:Eine allgemeine tarifvertragliche Ausschlussfristklausel, die alle (übrigen) "beiderseitigen" Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis umfasst, schließt auch Ansprüche aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung ein. Sie gilt im Übrigen nicht nur für im Gegenseitigkeitsverhältnis stehende - synallagmatische - Ansprüche, sondern für alle Ansprüche einer Seite gegen die jeweils andere Seite.
Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 3 Sa 3/09




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