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Tarifvertrag Unternehmensgruppe Dr. Mxxxx

Entscheidungen der Gerichte

LAG-HAMM – Urteil, 4 Sa 564/05 vom 01.09.2006

Ist nach einer tariflichen Eingruppierungssystematik für bestimmte Tätigkeitsbereiche nach Ablauf einer bestimmten Beschäftigungsdauer eine Höhergruppierung vorgesehen, können Arbeitnehmer, für deren Tätigkeitsbereich dies nicht der Fall ist, jedenfalls dann nicht unter Berufung auf den allgemeinen Lohngleichheitsgrundsatz gleichwohl Höhergruppierung verlangen, wenn tatsächlich in der begünstigten Tätigkeitsgruppe gar keine Arbeitnehmer beschäftigt werden. Betrifft eine tarifvertragliche Eingruppierungsregel ausschließlich oder überwiegend Angehörige eines Geschlechts, kann eine mittelbare Diskriminierung nicht festgestellt werden.

LAG-HAMM – Urteil, 4 Sa 564/04 vom 01.09.2006

Ist nach einer tariflichen Eingruppierungssystematik für bestimmte Tätigkeitsbereiche nach Ablauf einer bestimmten Beschäftigungsdauer eine Höhergruppierung vorgesehen, können Arbeitnehmer, für deren Tätigkeitsbereich dies nicht der Fall ist, jedenfalls dann nicht unter Berufung auf den allgemeinen Lohngleichheitsgrundsatz gleichwohl Höhergruppierung verlangen, wenn tatsächlich in der begünstigten Tätigkeitsgruppe gar keine Arbeitnehmer beschäftigt werden. Betrifft eine tarifvertragliche Eingruppierungsregel ausschließlich oder überwiegend Angehörige eines Geschlechts, kann eine mittelbare Diskriminierung nicht festgestellt werden.

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