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Tarifliches Schriftformerfordernis für Änderungsvertrag

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LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil, 13 Sa 1079/05 vom 06.12.2005

Rechtsgebiete:BGB, MTV Deutsche Telekom
Schlagworte:Tarifliches Schriftformerfordernis für Änderungsvertrag
Stichwort:Tarifliches Schriftformerfordernis für Änderungsvertrag
Leitsatz:Wird ein Arbeitnehmer, der befristet in einem Beschäftigungsbetrieb des Arbeitgebers tätig ist, nach Bewerbung auf einen Dauerarbeitsplatz versetzt, kommt nicht konkludent ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit zustande. Es bedarf eines Änderungsvertrages, für den nach § 5 MTV Deutsche Telekom konstitutiv Schriftform erforderlich ist.
Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 13 Sa 1079/05




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