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Tariflicher Spätarbeitszuschlag für Teilzeitbeschäftigte

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 10 AZR 675/02 vom 24.09.2003

Rechtsgebiete:MTV Metall NRW, TzBfG, BeschFG 1985
Schlagworte:Tariflicher Spätarbeitszuschlag für Teilzeitbeschäftigte
Stichwort:Tariflicher Spätarbeitszuschlag für Teilzeitbeschäftigte
Leitsatz:Eine tarifliche Regelung, die einen Spätarbeitszuschlag für Teilzeitbeschäftigte bei einem Ende der regelmäßigen Arbeitszeit nach 17.00 Uhr nur vorsieht, wenn Wechselschicht geleistet wird, während Vollzeitbeschäftigte bei gleichem Arbeitszeitende den Zuschlag auch dann erhalten, wenn sie nicht in Wechselschicht tätig sind, verstößt gegen § 4 Abs. 1 TzBfG.
Volltext: BAG - Urteil, 10 AZR 675/02




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