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Tariflicher Rahmensozialplan als Betriebsnorm?

Entscheidungen der Gerichte




LAG-DUESSELDORF – Urteil, 12 Sa 141/07 vom 15.05.2007

Rechtsgebiete:TVG, BetrVG, BGB
Schlagworte:Tariflicher Rahmensozialplan als Betriebsnorm?
Stichwort:Tariflicher Rahmensozialplan als Betriebsnorm?
Leitsatz:1. Die tarifliche Erweiterung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats in wirtschaftlichen Angelegenheiten nach § 3 Abs. 2 TVG begegnet keinen grundsätzlichen rechtlichen Bedenken.

2. Tarifnormen, die Nachteilsausgleichsansprüche i.S.v. § 112 BetrVG statuieren, sind regelmäßig keine Betriebsnormen. Sie können gemäß § 328 BGB zu Ansprüchen von Außenseitern auf die tarifliche Abfindung führen.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 12 Sa 141/07




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