JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > T > Tariflicher Ausschluß von Teilzeitkräften von Spätarbeits- und Nachtarbeitszuschlägen
| Rechtsgebiete: | BeschFG, TVG, Manteltarifvertrag f. Arbeiter u. Angestellte d. Metallindustrie |
| Schlagworte: | Tariflicher Ausschluß von Teilzeitkräften von Spätarbeits- und Nachtarbeitszuschlägen |
| Stichwort: | Tariflicher Ausschluß von Teilzeitkräften von Spätarbeits- und Nachtarbeitszuschlägen |
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. Eine tarifvertragliche Bestimmung, die für einzelne Arbeitsstunden in einer bestimmten zeitlichen Lage Spätarbeits- und Nachtarbeitszuschläge vorsieht, kann Teilzeitkräfte von diesem Anspruch nicht ausnehmen. Eine entgegenstehende Vorschrift ist wegen Verstoßes gegen § 2 Abs. 1 BeschFG nichtig. 2. Die durch die tarifliche Regelung benachteiligten Teilzeitkräfte haben Anspruch auf die Zuschläge, die vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer für Spät- und Nachtarbeit erhalten. Aktenzeichen: 3 AZR 239/97 Bundesarbeitsgericht 3. Senat Urteil vom 15. Dezember 1998 - 3 AZR 239/97 - I. Arbeitsgericht Stuttgart - 19 Ca 3156/95 - Urteil vom 29. Februar 1996 II. Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg - 5 Sa 57/96 - Urteil vom 14. Februar 1997 |
| Volltext: BAG - Urteil, 3 AZR 239/97 | |
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