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Tarifliche Versorgungsregelung

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BAG – Urteil, 3 AZR 463/01 vom 20.08.2002

Rechtsgebiete:BetrAVG, MTV, GG
Schlagworte:Tarifliche Versorgungsregelung - nichteheliche Kinder
Stichwort:Tarifliche Versorgungsregelung
Leitsatz:Die Regelung des § 10 Nr. 4 des Manteltarifvertrages für das private Versicherungsgewerbe, daß die bisherigen Bezüge des verstorbenen Arbeitnehmers für den Rest des Sterbemonats und weitere drei Monate - falls kein Ehegatte vorhanden ist - vorrangig an die unterhaltsberechtigten Kinder zu zahlen sind, die mit dem Verstorbenen in einem Haushalt lebten oder für die er das Sorgerecht hatte, verstößt weder gegen das Verbot der Benachteiligung nichtehelicher Kinder (Art. 6 Abs. 5 GG) noch gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG).
Volltext: BAG - Urteil, 3 AZR 463/01




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