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tarifliche Verpflichtung zur Übernahme

Entscheidungen der Gerichte




LAG-HAMM – Urteil, 8 Sa 2270/04 vom 06.07.2006

Rechtsgebiete:TV Beschäftigungsbrücke in der Metall- und Elektroindustrie NRW, MTV Metallindustrie NRW
Schlagworte:Auszubildender, tarifliche Verpflichtung zur Übernahme, Mindestvertragsdauer, Ausschluss der ordentlichen Kündigung, Verzugslohn, Ausschlussfrist, Verfall
Stichwort:tarifliche Verpflichtung zur Übernahme
Leitsatz:1. Die in § 8 TV Beschäftigungsbrücke Metallindustrie NRW geregelte Verpflichtung des Arbeitgebers, den Auszubildenden nach bestandener Abschlussprüfung für mindestens zwölf Monate in ein Arbeitsverhältnis zu übernehmen, steht der Zulässigkeit einer arbeitsvertraglichen Vereinbarung entgegen, welche während der vereinbarten Befristungsdauer eine vorzeitige Kündigung des Arbeitsverhältnisses erlaubt.

2. § 19 Ziff. 5 MTV Metallindustrie enthält mit dem Hinweis auf die gesetzliche Verjährungsfrist keine zweijährige Ausschlussklausel, so dass Verzugslohnansprüche bereits mit der Kündigungsschutzklage geltend gemacht sind
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 8 Sa 2270/04



LAG-HAMM – Urteil, 8 Sa 2270/04 vom 09.06.2005

Rechtsgebiete:TV Beschäftigungsbrücke in der Metall- und Elektroindustrie NRW, MTV Metallindustrie NRW
Schlagworte:Auszubildender, tarifliche Verpflichtung zur Übernahme, Mindestvertragsdauer, Ausschluss der ordentlichen Kündigung, Verzugslohn, Ausschlussfrist, Verfall
Stichwort:tarifliche Verpflichtung zur Übernahme
Leitsatz:1. Die in § 8 TV Beschäftigungsbrücke Metallindustrie NRW geregelte Verpflichtung des Arbeitgebers, den Auszubildenden nach bestandener Abschlussprüfung für mindestens zwölf Monate in ein Arbeitsverhältnis zu übernehmen, steht der Zulässigkeit einer arbeitsvertraglichen Vereinbarung entgegen, welche während der vereinbarten Befristungsdauer eine vorzeitige Kündigung des Arbeitsverhältnisses erlaubt.

2. § 19 Ziff. 5 MTV Metallindustrie enthält mit dem Hinweis auf die gesetzliche Verjährungsfrist keine zweijährige Ausschlussklausel, so dass Verzugslohnansprüche bereits mit der Kündigungsschutzklage geltend gemacht sind.
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 8 Sa 2270/04


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