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LAG-KOELN – Urteil, 9 Sa 224/05 vom 26.07.2005

Rechtsgebiete:MTV für das Fleischerhandwerk NRW vom 22.03.1994
Schlagworte:tarifliche Verfallklausel - Fleischerhandwerk NRW
Stichwort:tarifliche Verfallklausel
Leitsatz:Gestattet ein Fleischer seinem Gesellen, in dem Beschäftigungsbetrieb auf eigene Rechnung zu schlachten gegen Ersatz der dabei entstehenden Betriebskosten (Konfiskat- und Tierarztgebühren, Kosten für Wasser- und Stromverbrauch), und sollen die Betriebskosten absprachegemäß mit Überstundenvergütungsansprüchen des Gesellen verrechnet werden, so handelt es sich bei dem Kostenerstattungsanspruch um einen "gegenseitigen Anspruch" im Sinne der Ausschlussfrist nach § 14 Manteltarifvertrag für das Fleischerhandwerk NRW vom 22.03.1994.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 9 Sa 224/05




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