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Tarifliche Verdienstsicherung wegen Alters- und Leistungszulage

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 4 AZR 177/99 vom 26.04.2000

Rechtsgebiete:TVG, ZPO
Schlagworte:Tarifliche Verdienstsicherung wegen Alters- und Leistungszulage
Stichwort:Tarifliche Verdienstsicherung wegen Alters- und Leistungszulage
Leitsatz:Leitsätze:

Eine tarifliche Regelung, die Arbeitnehmer von einer neu eingeführten Leistungszulage ausschließt, wenn sie sich schon vorher in der tariflichen Verdienstsicherung wegen Alters befunden haben, ist zulässig und verstößt nicht gegen höherrangiges Recht.

Hinweise des Senats:

1. Einseitige teilweise Erledigungserklärung in der Revisionsinstanz.

2. Der Senat hat offengelassen, inwieweit Tarifverträge dem Gleichheitssatz des Art. 3 GG genügen müssen (im Anschluß an Senat 5. Oktober 1999 - 4 AZR 668/98 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

Aktenzeichen: 4 AZR 177/99
Bundesarbeitsgericht 4. Senat Urteil vom 26. April 2000
- 4 AZR 177/99 -

I. Arbeitsgericht
Kiel
- 4 Ca 2000 a/97 -
Urteil vom 13. März 1998

II. Landesarbeitsgericht
Schleswig-Holstein
- 1 Sa 230/98 -
Urteil vom 18. Februar 1999
Volltext: BAG - Urteil, 4 AZR 177/99




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