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Tarifliche Verdienstsicherung für ältere Arbeitnehmer

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 4 AZR 578/98 vom 05.10.1999

Rechtsgebiete:TVG, Manteltarifvertrag
Schlagworte:Tarifliche Verdienstsicherung für ältere Arbeitnehmer
Stichwort:Tarifliche Verdienstsicherung für ältere Arbeitnehmer
Leitsatz:Leitsätze:

1. Zur Berechnung der tariflichen Verdienstsicherung nach § 9 des Manteltarifvertrages für gewerbliche Arbeitnehmer und Angestellte in der Metallindustrie des Nordwestlichen Niedersachsens - Verbandsgruppe Oldenburg - ist dem Gesamtbetrag der verdienstgesicherten Bezüge die Summe aller Verdienstbestandteile gegenüberzustellen, die auf der ersatzweise geleisteten, geringer bezahlten Tätigkeit beruhen. Der dann verbleibende Unterschiedsbetrag ist als Verdienstsicherung zu zahlen.

2. Eine für die Ersatztätigkeit der Arbeiter/-in regelmäßig zu zahlende zusätzliche Pausenvergütung mindert die Verdienstsicherung auch dann, wenn die Pausenvergütung bei der früheren Tätigkeit als Angestellte/-r nicht anfiel.

Aktenzeichen: 4 AZR 578/98
Bundesarbeitsgericht 4. Senat Urteil vom 5. Oktober 1999
- 4 AZR 578/98 -

I. Arbeitsgericht
Oldenburg
- 4 Ca 53/97 -
Urteil vom 26. August 1997

II. Landesarbeitsgericht
Niedersachsen
- 13 Sa 1961/97 -
Urteil vom 21. April 1998
Volltext: BAG - Urteil, 4 AZR 578/98




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