JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > T > Tarifliche Verdienstsicherung für ältere Arbeitnehmer
| Rechtsgebiete: | TVG, Manteltarifvertrag |
| Schlagworte: | Tarifliche Verdienstsicherung für ältere Arbeitnehmer |
| Stichwort: | Tarifliche Verdienstsicherung für ältere Arbeitnehmer |
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. Zur Berechnung der tariflichen Verdienstsicherung nach § 9 des Manteltarifvertrages für gewerbliche Arbeitnehmer und Angestellte in der Metallindustrie des Nordwestlichen Niedersachsens - Verbandsgruppe Oldenburg - ist dem Gesamtbetrag der verdienstgesicherten Bezüge die Summe aller Verdienstbestandteile gegenüberzustellen, die auf der ersatzweise geleisteten, geringer bezahlten Tätigkeit beruhen. Der dann verbleibende Unterschiedsbetrag ist als Verdienstsicherung zu zahlen. 2. Eine für die Ersatztätigkeit der Arbeiter/-in regelmäßig zu zahlende zusätzliche Pausenvergütung mindert die Verdienstsicherung auch dann, wenn die Pausenvergütung bei der früheren Tätigkeit als Angestellte/-r nicht anfiel. Aktenzeichen: 4 AZR 578/98 Bundesarbeitsgericht 4. Senat Urteil vom 5. Oktober 1999 - 4 AZR 578/98 - I. Arbeitsgericht Oldenburg - 4 Ca 53/97 - Urteil vom 26. August 1997 II. Landesarbeitsgericht Niedersachsen - 13 Sa 1961/97 - Urteil vom 21. April 1998 |
| Volltext: BAG - Urteil, 4 AZR 578/98 | |
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