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Tarifliche Jahressonderzahlung

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 10 AZR 258/98 vom 24.02.1999

Rechtsgebiete:Rahmentarifvertrag, MuSchG
Schlagworte:Tarifliche Jahressonderzahlung - Mutterschutz
Stichwort:Tarifliche Jahressonderzahlung
Leitsatz:Leitsatz:

Sieht ein Tarifvertrag eine Minderung des Anspruchs auf eine Jahressonderzahlung für Monate vor, in denen kein Anspruch auf "Gehalt" oder "Gehaltsfortzahlung" besteht, so rechtfertigt dies keine Minderung für Zeiten der Beschäftigungsverbote nach §§ 3 Abs. 2, 6 Abs. 1 MuSchG, in denen ein Anspruch auf einen Zuschuß zum Mutterschaftsgeld nach § 14 Abs. 1 MuSchG gegeben ist.

Aktenzeichen: 10 AZR 258/98
Bundesarbeitsgericht 1. Senat Urteil vom 24. Februar 1999
- 10 AZR 258/98 -

I. Arbeitsgericht
Gelsenkirchen
- 4 Ca 381/97 -
Urteil vom 14. Mai 1997

II. Landesarbeitsgericht
Hamm
- 10 Sa 1577/97 -
Urteil vom 09. Januar 1998
Volltext: BAG - Urteil, 10 AZR 258/98




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